Hintergrund ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtshofs in Leipzig Mitte Juni. Hier wurde die Rechtsgrundlage des Landes Baden-Württemberg für die neue städtische Gebührensatzung für unwirksam erklärt. Seitdem können Anwohnerparkausweise wieder für den früheren, günstigeren Preis beantragt werden - für 30 Euro.
Die Freiburger Stadtverwaltung hat entschieden, dass Menschen, die mehr bezahlt hatten, diese Preisdifferenz zurückbekommen sollen. Nach dem Urteil brauche man nun Transparenz sowie Rechtssicherheit, so Freiburgs Oberbürgermeister Martin Horn. Das Urteil dürfe nicht zu Ungerechtigkeit führen - einige, die rechtzeitig Widerspruch eingelegt hatten, erhalten Geld zurück und andere nicht.
Antrag über Online-Formular oder E-Mail
Um die mehr bezahlten Gebühren zurückzuerhalten, muss ein Antrag gestellt werden. Dafür werde es ein bürgerfreundliches und unbürokratisches Verfahren geben, so die Stadt. In den nächsten Tage soll über die Homepage der Stadt Freiburg ein Onlineformular freigeschaltet werden. Unter freiburg.de/bewohnerparken kann der Antrag dann direkt in eine Maske auf der Website eingegeben werden.
Man wolle die Rückerstattung so einfach wie möglich gestalten, betonte ein städtischer Pressesprecher. Nach Berechnung der Stadtverwaltung sind rund 8.000 Menschen in Freiburg, die Anwohnerparkausweise haben, antragsberechtigt. Sollten tatsächlich alle die Rückerstattung geltend machen, würde sich die Summe auf rund 2 Millionen Euro belaufen.
Die Übergangsregelung nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sieht wie folgt aus: Der jeweilige Parkausweis bleibt weiter gültig und zurückerstattet wird das Geld bis auf einen Sockelbetrag von 30 Euro. So viel hat ein Anwohnerparkausweis vor der Erhöhung gekostet. Und bis es eine neue Satzung gibt, können Anwohnerparkausweise weiterhin für 30 Euro beantragt werden.
Neue Gebührensätze seit 2022
In Freiburg waren die Gebühren für einen Anwohnerparkausweis im April 2022 drastisch erhöht worden. Grundlage dafür war eine Regelung des Landes Baden-Württemberg, die Kommunen bei der Preisgestaltung von Anwohnerparkausweisen mehr freie Hand gibt. Der neue Regelsatz betrug 360 Euro, je nach Länge des Fahrzeugs kostete ein Ausweis von 240 bis maximal 480 Euro. Dazu galt, dass aus sozialen Gründen günstigere Gebühren möglich waren.