Ein grüner Sonderparkausweis für Anwohnerinnen und Anwohner liegt hinter der Windschutzscheibe eines Autos

Konsequenz aus Urteil von Bundesverwaltungsgericht

Ansturm auf billigere Anwohnerparkausweise in Freiburg

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Ulrike Liszkowski
Bild von SWR-Redakteurin Ulrike Liszkowski

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kostet Anwohnerparken in Freiburg vorerst wieder 30 Euro statt bis zu 480 Euro im Jahr. Das führt zu neuem Ansturm auf die Ausweise.

Nach der drastischen Verbilligung des Anwohnerparkens wird die Freiburger Stadtverwaltung von Anfragen überrannt. Beim Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement seien mehr als 1.000 Neuanträge für einen Jahresausweis eingegangen, der vorerst wieder 30 Euro kostet, berichtete die Stadt am Donnerstag.

Hinzu kommen viele Anfragen und Widersprüche gegen die zuvor erhöhten Gebühren. Da werde nun geprüft, ob die Differenz bis zu 30 Euro erstattet wird. Ein Rechtsanspruch auf Erstattung besteht laut Stadt nicht, wenn die Gebühren rechtskräftig bezahlt wurden. Je nach Urteilsbegründung will sie aber kulant sein.

Gebühr fürs Anwohnerparken soll künftig wieder steigen

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Freiburger Regeln zum Anwohnerparken gekippt hatte, war die Stadt zunächst zur alten Gebühr zurückgekehrt, bis sie eine neue Regelung findet, die wieder über 30 Euro liegen soll.

"Wichtig ist nicht zu vergessen, dass die erhöhten Gebühren dringende zusätzliche Investitionen in den Fuß- und Radverkehr möglich machen."

Stadt wartet noch auf Urteilsbegründung

Was die Folgeregelung betrifft, wartet die Stadt noch auf die detaillierte Begründung des Urteils. Klar ist bisher, dass das Gericht Ermäßigungen aus sozialen Gründen bei den Anwohnerparkausweisen für unzulässig hält. Deshalb ist Oberbürgermeister Martin Horn dafür, die neue Gebühr niedriger anzusetzen als im April 2022, da hatte die Stadt sie drastisch erhöht auf einen Basissatz von 360 Euro und bis zu 480 im Jahr. Gegen diese Höhe der Gebühren hatten die Bundesrichter grundsätzlich keine Bedenken. Sie beanstandeten vielmehr neben der Sozialstaffelung, dass das Rathaus eine Satzung statt einer Rechtsverordnung erlassen hatte und den Tarif entsprechend der Fahrzeuglänge bemaß.

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