Urteil am Landgericht Freiburg

Raubmord in Herbolzheim: Täter zu lebenslanger Haft verurteilt

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Autor/in
Freddy Kunzelmann
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Samantha Happ
Samantha Happ

Ein 26-jähriger Pfleger wurde am Landgericht Freiburg wegen eines Raubmordes aus Habgier an einer 89-Jährigen in Herbolzheim zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Das Landgericht Freiburg hat einen 26-jährigen Altenpfleger zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er vor etwa einem Jahr eine Seniorin in Herbolzheim im Kreis Emmendingen in ihrem Haus erschlagen hat.

Mord aus Habgier

"Das Mordmerkmal Habgier ist eindeutig gegeben. Keine Affekttat. Massive Gewalt, um die Diebesbeute zu sichern." So lauten einige Ausführungen des vorsitzenden Richters bei der Urteilsbegründung. Dafür wurde der Pfleger vor dem Landgericht Freiburg nun zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte hat eine Woche Zeit, um Revision einzulegen.

SWR-Reporter Freddy Kunzelmann über das Prozessurteil:

Pfleger wurde bei Diebstahl erwischt

Im Oktober vergangenen Jahres soll der Mann knapp drei Wochen als Pflegekraft im Haushalt der 89-Jährigen und ihres Mannes gewohnt haben. Laut Anklage hat die Seniorin den 26-Jährigen dabei erwischt, wie er Schmuck stehlen wollte. Sie alarmierte die Polizei. Daraufhin versetzte der 26-Jährige der Frau insgesamt acht Faustschläge ins Gesicht beziehungsweise gegen den Kopf und sperrte die Schwerverletzte im Heizungskeller ein. Wenige Tage später starb die 89-Jährige im Krankenhaus. Jeder einzelne Faustschlag war, laut Gericht, für die Frau lebensgefährlich.

Verurteilter war bereits vorbestraft

Der 26-Jährige war bereits vorbestraft. In Polen wurde er 2021 bereits wegen Diebstahls und Raubüberfalls verurteilt. Die Anwältin des Nebenklägers, dem Sohn der Getöteten, fragte vor Gericht, wie es sein könne, dass ein vorbestrafter Altenpfleger eingestellt wurde. Es habe offenbar niemand ein Führungszeugnis des Pflegers verlangt.

Angeklagter wurde für voll schuldfähig erklärt

Im Oktober hatte ein Gutachter vor Gericht klargestellt, dass der Angeklagte voll schuldfähig ist. Zuvor hatte der Mann angegeben, er habe Stimmen gehört und leide unter Halluzinationen und Wahnvorstellungen. Der Gutachter konnte das nicht bestätigen. Der Angeklagte hatte zur Tatzeit zwar Alkohol im Blut, dennoch sei er handlungsfähig gewesen.

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