Weil er eine 89-Jährige in Herbolzheim (Landkreis Emmendingen) ermordet haben soll, muss sich ein 26-jähriger Mann derzeit vor einer Schwurgerichtskammer des Freiburger Landgerichts verantworten. Der Angeklagte soll im Oktober vergangenen Jahres knapp drei Wochen als Pflegekraft im Haushalt der 89-Jährigen und ihres Mannes gewohnt haben. Am Donnerstag ging es vor Gericht nun um die Frage der Schuldfähigkeit des Mannes.
SWR-Reporterin Dinah Steinbrink über den Verhandlungstag am Freiburger Landgericht:
Angeklagter will Stimmen gehört haben - Gutachter glaubt ihm nicht
Der psychiatrische Sachverständige war am Ende sehr deutlich: Der Angeklagte sei schuldfähig, es liege keine Psychose vor. Dabei hatte der 26-Jährige gegenüber Polizei und Ärzten immer wieder geschildert, dass er Stimmen höre, dass er unter Halluzinationen und Wahnvorstellungen leide. Aber der Gutachter nahm ihm das nicht ab: Da passe ganz vieles nicht zusammen, weiche von typischen Krankheitsbildern ab, sagte der Sachverständige.
Psychiater: Mann war trotz Alkohol handlungsfähig
Starken Drogeneinfluss schließt der psychiatrische Gutachter ebenfalls aus - denn im Blut des Angeklagten konnten schlicht keine Substanzen nachgewiesen werden. Alkohol wurde nachgewiesen, aber der Mann sei dennoch handlungsfähig gewesen.
Laut Staatsanwaltschaft soll er bei seinem Aufenthalt als Pfleger im Haushalt der 89-Jährigen Schmuck gestohlen haben. Als die Frau ihn dabei ertappte, habe er sie mit Schlägen und Stichen schwer verletzt und sie anschließend in den Keller gesperrt. Die 89-Jährige war später an den Folgen ihrer Verletzungen in der Klinik gestorben. Dem mutmaßlichen Täter wird Mord und versuchter Raub mit Todesfolge vorgeworfen. Ein Urteil könnte Mitte November fallen.