Noch sind Ferien im Südwesten, wie wäre es da mit einer Fahrradtour ins Nachbarland Frankreich? Routen gibt es viele, ob von Breisach in Südbaden oder von Rastatt weiter nördlich, ob komplett auf dem Sattel oder teilweise mit dem Zug. Doch bevor es losgeht, gibt es ein paar Dinge zu beachten. Denn in Frankreich gelten für Fahrradfahrer zum Teil andere Verkehrsregeln als in Deutschland.
Die Baumanns aus Oberkirch (Ortenaukreis) haben sich mit den Fahrrädern auf den Weg nach Straßburg gemacht. Das SWR Fernsehen hat sie für die Landesschau begleitet:
Linda Fußmann vom Zentrum für europäischen Verbraucherschutz in Kehl hat den Überblick. So gilt in Frankreich beispielsweise unter bestimmten Bedingungen die Pflicht, eine Warnweste zu tragen. "Wenn die Sichtverhältnisse schlecht sind oder es dunkel ist und man außerhalb von geschlossenen Ortschaften fährt, dann muss man eine Warnweste tragen", erklärt Fußmann.
Helmpflicht für Kinder unter 12 Jahren
Außerdem ist es in Frankreich verboten, beim Radfahren Musik zu hören oder zu telefonieren. In Deutschland ist das erlaubt, solange man das Verkehrsgeschehen um einen herum noch wahrnehmen kann und zum Telefonieren eine Freisprecheinrichtung benutzt. Ein weiterer wichtiger Unterschied: Für Kinder unter 12 Jahren gilt in Frankreich eine Helmpflicht. Erwachsenen bleibt dies selbst überlassen.
Fußmann weist noch auf andere Besonderheiten hin. So ist es in Frankreich zum Beispiel sehr teuer, mit dem Fahrrad über eine rote Ampel zu fahren und erwischt zu werden. 135 Euro werden dann fällig. Genauso viel Bußgeld muss zahlen, wer zu viel Alkohol getrunken hat und sich trotzdem aufs Rad setzt. Zum Fahrradfahren darf man in Frankreich höchstens 0,5 Promille Alkohol im Blut haben. Der Höchstwert in Deutschland liegt bei 1,6 Promille.
Im Internet finden sich viele Radtouren durchs Elsass
Es gibt in Frankreich auch Verkehrsschilder, die Touristen auf den ersten Blick unbekannt sein dürften. Zum Beispiel ein Schild mit einem breiten grünen Streifen - sie kennzeichnen die sogenannten voies vertes. Das sind Strecken, die ausschließlich für den nicht-motorisierten Verkehr zulässig sind, also unter anderem für Fußgänger, Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Radfahrer und manchmal auch für Reiter. Eine ausführliche Übersicht über alle Regeln, Schilder und Vorgaben bietet das Zentrum für europäischen Verbraucherschutz auf seiner Internetseite.
Wer nun informiert ist und sich auf den Weg machen will, kann sich online über die verschiedenen Fahrradtouren über die deutsch-französische Grenze informieren. Vorschläge gibt es zum Beispiel auf der Internetseite "Alsace à Vélo", also "Radfahren im Elsass". Dort finden sich verschiedene Ideen für Ausflüge mit dem Rad – für Anfänger und Sportradler, mal über den Rhein, mal über die Saar, am Kanal entlang oder durch die trubelige Altstadt von Straßburg.