Der 58-jährige Kläger Dietmar S. wollte vom Impfstoffhersteller BioNTech 150.000 Euro Schmerzensgeld. Nach seiner Meinung hat er durch die Impfung mit einem BioNTech-Impfstoff eine massive Verschlechterung der Sehkraft seines rechten Auges erlitten. Im Juli hatte sich das Rottweiler Gericht das erste Mal mit dem Fall beschäftigt.
Kläger auf dem rechten Auge fast erblindet
Ob der Augeninfarkt tatsächlich auf den BioNTech-Impfstoff zurückzuführen ist, habe das Gericht allerdings nicht zu entscheiden, heißt es in der Begründung der Kammer. Der Impfstoff war von der Arzneimittelbehörde zugelassen, heißt es weiter. Das Gericht sah die Voraussetzungen aller in Frage kommenden Haftungsansprüche als nicht gegeben an.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dietmar S. und sein Anwalt haben nun einen Monat Zeit, um Berufung einzulegen. Dann würde der Fall am Oberlandesgericht in Stuttgart verhandelt.
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