Das Landgericht Freiburg hat einen 47-jährigen Mann wegen Mordes an seiner Lebensgefährtin in Au (Breisgau-Hochschwarzwald) zu lebenslanger Haft verurteilt. Das bedeutet, er muss mindestens 15 Jahre ins Gefängnis. Wie ein Gerichtssprecher dem SWR bestätigte, muss der Mann auch Schmerzensgeld an die Mutter und Geschwister der Getöteten zahlen. Der 47-Jährige hatte im Juni vergangenen Jahres seine Partnerin, die sich von ihm trennen wollte, in der gemeinsamen Wohnung mit mehreren Messerstichen getötet und danach versucht, sich selbst das Leben zu nehmen.
Mord aus Heimtücke
Das Gericht sah das Mordmerkmal der Heimtücke als erwiesen. Die Frau sei arg- und wehrlos gewesen und habe nicht davon ausgehen können, tödlich angegriffen zu werden. Nachbarn hatten noch vergebens versucht, der Frau zu helfen, den Täter aber nicht stoppen können. Eine verminderte Steuerungsfähigkeit des Angeklagten konnte der Psychiatrische Gutachter in dem Prozess nicht feststellen. Diese kommt nur in Betracht, wenn die Schuldfähigkeit während der Tat erheblich vermindert war.