Ein 15-jähriger Teenager unter Mordverdacht: Im November vergangenen Jahres soll er in seiner Schule in Offenburg eine Waffe gezogen und auf seinen gleichaltrigen Mitschüler geschossen haben. Das Opfer erlag wenig später im Krankenhaus seinen Verletzungen. Nach drei Monaten intensiver Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Offenburg nun Anklage gegen den 15-jährigen mutmaßlichen Täter erhoben.
Anklage lautet auf Mord und Mordversuch
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Jugendlichen unter anderem Mord und versuchten Mord vor. Das Mordmerkmal der Heimtücke sei erfüllt. Der getötete Schüler habe nicht mit dem Angriff rechnen können, teilte die Behörde mit. Die Tatwaffe stammte, so die Ermittlungen, aus dem Elternhaus des Beschuldigten. Auch die 40 Schuss Munition.
Schlimmeres hatte damals ein mutiger Familienvater verhindert. Sabah Ayoub war zufällig in der Schule und konnte den mutmaßlichen Täter überwältigen. Dafür wurde er mit der Rettungsmedaille des Landes Baden-Württemberg ausgezeichnet.
Der 15-jährige Angeklagte soll außerdem versucht haben, einen Brandsatz in seinem Klassenzimmer und im Treppenhaus der Schule zu zünden. Der Plan scheiterte jedoch. Seit der Tat, am 9. November, sitzt der Jugendliche in Untersuchungshaft.
15-Jährigem droht Jugendstrafe von bis zu zehn Jahren
Über die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen den 15-Jährigen muss laut Staatsanwaltschaft nun das Landgericht Offenburg entscheiden. Sollte die Hauptverhandlung angesetzt werden, würde der Fall vor einer Jugendkammer und unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden, so die Anklagebehörde. Im Falle einer Verurteilung droht dem 15-Jährigen laut Staatsanwaltschaft eine Jugendstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.
Staatsanwaltschaft ermittelt weiter gegen Eltern des Tatverdächtigen
Nicht abgeschlossen sind hingegen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen die Eltern des mutmaßlichen Täters. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung und Verstößen gegen das Waffengesetz dauerten noch an, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Ein Abschluss sei bislang nicht absehbar.