Auslöser war Streit wegen Tempo 30

Prozess in Stuttgart: 18-Jähriger Autofahrer wegen versuchten Mordes vor Gericht

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Christian Spöcker
Christian Spöcker, SWR

Alles soll mit einem Streit über hohes Tempo in einer 30er-Zone begonnen haben. Dann soll ein Mann eine lebensgefährliche Attacke versucht haben. Nun hat der Prozess in Stuttgart begonnen.

Ein junger Mann steht seit Freitag wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Stuttgart. Im März soll der damals 18-Jährige in Gäufelden (Kreis Böblingen) mit seinem Auto mehrmals auf einen Mann zugefahren sein, nachdem dieser ihn mit zu hoher Geschwindigkeit gefilmt habe. Nach Angaben der Polizei konnte damals nur knapp verhindert werden, dass der 62-jährige Filmer vom Auto verletzt wurde. Dem Angeklagten sei es einzig und allein um Rache gegangen, sagte der Staatsanwalt zu Prozessbeginn.

Gäufelden: Mann soll auf Zeugen zugerast sein

Die Staatsanwaltschaft beschreibt den Ablauf der Tat so: Zuerst sei der junge Autofahrer zusammen mit seinem Bruder an einem späten Abend im März 2024 unterwegs gewesen. Er sei in einer Tempo-30-Zone zu schnell gefahren. Ein 62-Jähriger habe ihm das durch Handzeichen signalisiert. Daraufhin stieg der Fahrer nach Angaben der Staatsanwaltschaft aus seinem Auto aus, es sei zum Streit gekommen und der 62-Jährige sei zu Boden gestoßen worden.

62-Jähriger wirft Kamera auf Auto

Der angeklagte Mann fuhr den Angaben zufolge zwar zunächst weiter, dann wendete er seinen Wagen aber und sei auf den Mann zugefahren. Nach Angaben von Polizei und Landgericht konnte dieser ausweichen. Dann habe der 18-Jährige aber nochmal umgedreht und sei auf den 62-Jährigen und auf dessen Frau zugefahren, die inzwischen hinzugekommen sei.

Der 62-Jährige habe aber eine Kamera auf das Auto geworfen, sodass der angeklagte Fahrer reflexartig ausgewichen und davongefahren sei. Der Polizei zufolge zeichneten Überwachungskameras am Haus des 62-Jährigen den Vorfall auf.

Anwältin: Beziehungs-Aus belastete Angeklagten

Die Verteidigerin des Angeklagten sagte am Freitag, dass ihr Mandant die Tat gestehe. Er habe dem Opfer Angst machen, es aber nicht verletzen oder töten wollen, erklärte die Anwältin. Am Tag der Tat im vergangenen März habe seine damalige Freundin mit ihm per Handy Schluss gemacht. Das habe den Angeklagten emotional belastet. Wegen seines Alters findet die Verhandlung vor der Jugendkammer statt.

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