Das Landgericht Stuttgart hat am Dienstag das Urteil aus erster Instanz gegen einen 30-jährigen Mann aus dem ostafrikanischen Eritrea bestätigt. Der Mann muss für drei Jahre und neun Monate in Haft wegen gewaltsamer Übergriffe auf Polizeikräfte. Damit scheiterten sowohl der Angeklagte wie auch die Staatsanwaltschaft, die beide Berufung gegen das Urteil aus dem Februar eingelegt hatten. Damals war das Amtsgericht Bad Cannstatt zu dem Urteil gekommen, dass der Angeklagte im September 2023 am Rande einer Eritrea-Veranstaltung in Stuttgart ein Rädelsführer für massive Krawalle gewesen war.
Angeklagter Mann aus Eritrea soll Betonfuß geworfen haben
Der Mann soll bei gewalttätigen Protesten gegen Eritreer, die als regierungstreu gelten, als erster massive Gegenstände auf Polizisten geworfen haben. Bei den Ausschreitungen im Umfeld des Römerkastells in Stuttgart-Hallschlag waren fast 40 Einsatzkräfte verletzt worden. Bei den Ausschreitungen soll der Angeklagte unter anderem den Betonfuß eines Bauzauns auf Polizisten geworfen haben. Damit habe er die Welle der Gewalt angezettelt, so lautet der Vorwurf. Die Beamten hatten vor einem Saal des Römerkastells gestanden, um eine Veranstaltung regimetreuer Eritreer zu schützen.
Prozess zeigte Überforderung der Polizei - Strobl begrüßt Urteil Fast vier Jahre Haft wegen Krawallen bei Eritrea-Veranstaltung in Stuttgart
Nach Krawallen bei einem Treffen von Eritreern in Stuttgart steht das erste Urteil fest: Ein 29-Jähriger muss knapp vier Jahre in Haft. Er hatte Steine auf Polizisten geworfen.
Staatsanwaltschaft wollte härtere Strafe für Mann aus Eritrea
Das Amtsgericht Bad Cannstatt wollte im Februar mit der hohen Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten auch klarstellen, dass Konflikte ausländischer Gruppen nicht auf dem Rücken der Polizei ausgetragen werden dürfen. Von der Schuld des Mannes hatte sich das Gericht damals überzeugt gezeigt: Er habe als erster den Betonfuß einer Baustellen-Absperrung auf Polizeibeamte geworfen. Eine Haftstrafe von über vier Jahren kann ein Amtsgericht nicht verhängen. Die Staatsanwaltschaft wollte durch den Berufungsprozess eine schärfere Verurteilung erreichen. Das gelang ihr nun vor dem Landgericht Stuttgart nicht.
Die Verteidigung des Mannes hatte die angeführten Indizien und Aussagen angegriffener Beamte infrage gestellt. Sie war in Berufung gegangen, um den Freispruch des Mannes zu erreichen. Auch diese Position wies das Landgericht Stuttgart nun zurück. Der 30-Jährige war aus seinem Heimatland geflohen, weil er dort laut Gerichtsakten unter anderem zum Militärdienst gezwungen worden sei. Mittlerweile bezeichnet er sich als staatenlos.
Krawalle der Eritreer hatten zu politischen Debatten geführt
Die Ausschreitungen rund um das Römerkastell hatten bundesweit zu Debatten geführt. Politiker hatten im Nachhinein kritisiert, dass ausländische Gruppen ihre Konflikte nicht nur innerhalb von Deutschland fortführen, sondern dabei sogar gewaltsam gegen deutsche Polizistinnen und Polizisten vorgehen würden. Insgesamt hat die Staatsanwaltschaft bereits in mehreren weiteren Fällen Anklage gegen mutmaßliche Gewalttäter erhoben.
Der Prozess gegen den 30-Jährigen hatte aber auch gezeigt, dass die Polizei von der Eskalation und der Brutalität der Krawalle überrascht worden war. Beamtinnen und Beamte hatten vor Gericht teils unter Tränen von den Gewaltexzessen berichtet. 39 Beamtinnen und Beamte waren bei den Krawallen verletzt worden. Der Prozess gegen den 33-Jährigen war einer von mehreren nach den Krawallen am Römerkastell.