S21-Unterbrechung der Strecke auf Stuttgarter Stadtgebiet

Gäubahn: Eisenbahn-Bundesamt lehnt Antrag der Umwelthilfe ab

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Das Eisenbahn-Bundesamt hat einen Antrag der Deutschen Umwelthilfe zur Kappung der Gäubahn als unbegründet zurückgewiesen. Die Umwelthilfe hatte dem Amt eine Frist bis Ende Mai gesetzt.

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat den Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) jetzt als unbegründet zurückgewiesen, die Unterbrechung der Gäubahn auf Stuttgarter Stadtgebiet aufgrund von S21-Bauarbeiten zu unterbinden.

EBA: Dauer der Unterbrechung ist nicht festgelegt

Man habe nichts anderes als diese Entscheidung erwartet, so DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die DUH hat bereits beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Klage gegen das Eisenbahn-Bundesamt eingereicht. Die DUH argumentiert, dass die Unterbrechung der Strecke länger dauere als ursprünglich genehmigt. Deshalb hätte das Eisenbahn-Bundesamt die Pläne der Deutschen Bahn (DB) ablehnen müssen.

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Dem widerspricht das Eisenbahn-Bundesamt nun. Die Planfeststellungsbeschlüsse setzen keine Dauer für die Unterbrechung der Gäubahn fest, sagte eine Sprecherin der Behörde.

Konflikt schwelt schon länger

Die DUH hatte vom EBA schon vor Monaten gefordert, gegen die Pläne der DB vorzugehen, die Züge der Gäubahn-Strecke vom Stuttgarter Hauptbahnhof abzukoppeln, sobald der neue Tiefbahnhof fertiggestellt ist. Innerhalb der gesetzten Frist bis 26. Mai hatte das EBA aber nicht reagiert.

Als Gäubahn wird die Eisenbahnstrecke von Zürich über Singen nach Stuttgart bezeichnet. Ab 2025 sollen die Züge aber für mehrere Jahre vorzeitig am Stadtrand von Stuttgart enden, Fahrgäste müssten dann in S- und Stadtbahnen umsteigen.

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