Vorwurf der Schwarzarbeit

Strafbefehl für baden-württembergischen AfD-Fraktionschef Gögel

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Der Vorsitzende der AfD-Fraktion in BW, Bernd Gögel, hat einen Strafbefehl erhalten. Es geht um den Vorwurf der Schwarzarbeit. Gögel hat Einspruch eingelegt.

Das Amtsgericht Pforzheim sieht es als erwiesen an, dass der Chef der AfD-Landtagsfraktion, Bernd Gögel, Arbeitsentgelt in elf Fällen vorenthalten und veruntreut hat. Es verhängte daher eine Geldstrafe von rund 27.000 Euro. Würde Gögel den Strafbefehl annehmen, wäre er vorbestraft. Laut einem Sprecher der AfD-Landtagsfraktion legte Gögel Einspruch gegen die Entscheidung ein.

Vorwürfe beziehen sich vermutlich auf Gögels Zeit als Speditionskaufmann

Gögel selbst hatte zu den Vorwürfen bisher nicht Stellung nehmen wollen, weil es sich um ein laufendes Verfahren handele. Vermutlich beziehen sich die Vorwürfe auf seine Zeit als selbstständiger Speditionskaufmann vor seiner Laufbahn als Abgeordneter. Der Ständige Ausschuss des Landtags hatte dem Vernehmen nach im September 2022 beschlossen, die Immunität Gögels aufzuheben.

Der 67-Jährige ist Speditionskaufmann und war von 2003 an selbstständig in Sulz am Neckar (Kreis Rottweil) tätig, wie aus seinem Lebenslauf auf der Website des Landtags hervorgeht. Seit 2016 ist Gögel Mitglied des Landtags, 2017 wurde er zum Vorsitzenden der AfD-Fraktion gewählt. Der Betrieb der Spedition sei im selben Jahr laut Fraktionssprecher eingestellt worden.

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SWR

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