Mutmaßlicher Islamist aus Bad Friedrichshall wird mit Dienstwaffe gestoppt

Messerangriff auf Polizisten: Prozess wegen versuchten Totschlags

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Bei einer Hausdurchsuchung hat ein damals 25-Jähriger einen Polizisten mit Messern angegriffen. Der Beamte zog seine Dienstwaffe und schoss. Am Montag ist der Prozess gestartet.

Wegen versuchten Totschlags eines Polizeibeamten muss sich ein Mann aus Bad Friedrichshall (Kreis Heilbronn) seit Montagnachmittag vor dem Heilbronner Landgericht verantworten. Im Mai soll der damals 25-Jährige bei einer Hausdurchsuchung einen Polizisten mit Messern angegriffen haben. Er wurde mit Schüssen aus einer Dienstwaffe gestoppt.

Die Hausdurchsuchung fand im Rahmen anderer Ermittlungen gegen den Mann statt. Der mutmaßliche Islamist soll mit Anderen einen Anschlag auf Besucherinnen und Besucher der Synagoge in Heidelberg geplant haben und ist inzwischen deshalb auch angeklagt.

Messer auf Polizisten geworfen

Der Angeklagte soll bei der Durchsuchung seiner Wohnräume ein Messer nach dem damals 27-jährigen Polizeibeamten geworfen, ihn aber verfehlt haben, so die Anklage. Daraufhin soll er sich mit weiteren Messern bewaffnet haben und schnell auf den Polizisten zugegangen sein. Um den drohenden Angriff abzuwehren, griff der Beamte zur Waffe, schoss und verletzte den Mann an Arm und Bein.

Vor dem Landgericht Heilbronn wird nun unter anderem wegen versuchten Totschlags sowie tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verhandelt. Zurzeit sitzt der Mann in Untersuchungshaft in Schwäbisch Hall. Am Montag wurde nur die Anklage verlesen, der Angeklagte will sich am zweiten Prozesstag äußern.

Ermittlungen wegen Anschlagsplänen

Die mutmaßtlichen Anschlagspläne des Mannes mit zwei weiteren Männern werden getrennt verhandelt werden. Gemeinsam sollen sie einen Anschlag auf eine jüdische Einrichtung in Heidelberg oder Frankfurt geplant haben. Dieser Prozess wird ebenfalls in Heilbronn stattfinden. Die Ermittlungen leitet die Staatsanwaltschaft Stuttgart. Für diese Tat lautet der Vorwurf "Vorbereiten einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat", beziehungsweise Beihilfe dazu.

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