Im Prozess um eine tödliche Messerattacke ist am Landgericht Tübingen das Urteil gefallen. Der Angeklagte muss wegen Totschlags sechseinhalb Jahre in Haft. Der 28-Jährige hatte im März einen 23-Jährigen im Alten Botanischen Garten in Tübingen mit einem Messer tödlich verletzt. Die Verteidigung legte Revision ein.