Ein Mann in Freiburg radelt in seiner Freizeit durch die Straßen und fotografiert und dokumentiert falschgeparkte Autos und andere Verkehrswidrigkeiten. Darf er das? Unsere Userinnen und User sind geteilter Meinung. Wir haben in der SWR Rechtsredaktion um Rat gefragt.
- Darf eine Privatperson einfach so Autos mit Kennzeichen fotografieren?
- Muss der Fotografierende einen Hinweis am Auto hinterlassen?
- Geht Falschparken nur Beteiligte etwas an?
- Es gibt auch Webseiten für solche Anzeigen, sind die legitim?
- Kann man auch Verkehrswidrigkeiten von Radfahrerinnen und Radfahrern melden?
Darf eine Privatperson falsch geparkte Autos mit Kennzeichen fotografieren?
Ein User schrieb in einem Kommentar auf dem SWR Aktuell Instagram-Kanal: "Sehr interessant, da geht einer rum und fotografiert Kennzeichen und Auto. Also vielleicht sollte man hier eine Prüfung durchführen, ob die Daten überhaupt legal erhoben und verarbeitet wurden. Und es wäre auch zu prüfen, inwieweit dieser Herr gegen bestehendes Recht verstößt."
SWR Rechtsredaktion: Ob Falschparker fotografiert und die Fotos an die Polizei verschickt werden dürfen, wurde noch nicht höchstrichterlich entschieden. Es gibt aber bereits eine Entscheidung aus Bayern vom Verwaltungsgericht Ansbach. So wurden zwei Männer vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht verwarnt. Sie hatten regelmäßig Fotos von im Halteverbot und auf Fahrradwegen parkenden Autos an die Polizei geschickt und die Halterinnen und Halter der Autos angezeigt. Die Behörde warf ihnen vor, dass das Fotografieren und Verschicken der Bilder gegen das Datenschutzrecht verstoße, unter anderem weil auch andere Autos zu sehen waren. Dagegen hatten sie vor dem Verwaltungsgericht Ansbach geklagt und Recht bekommen. Das Verschicken der Fotos an die Behörden sei eine rechtmäßige Datenverarbeitung, so das Gericht.
Muss der Fotografierende einen Hinweis am Auto hinterlassen?
Ein User kann den Hobby-Sheriff teilweise sogar verstehen, allerdings fragt er sich, ob der Mann damit nicht gegen den Datenschutz verstößt. "Er erhebt Daten und hat dann nicht der Pkw-Halter einen Auskunftsanspruch gegen ihn, welche Daten er gespeichert hat? Müsste dann konsequenterweise nicht ein Zettel hinterlassen werden, wonach er Aufnahmen getätigt hat?"
SWR Rechtsredaktion: Das Gericht in Ansbach hat hier abgewogen - zwischen dem Interesse des Fotografen daran, dass die StVO eingehalten wird und so unter anderem seine körperliche Unversehrtheit nicht beeinträchtigt wird - und dem Interesse des Fahrzeughalters auf Datenschutz. Hier hat das Gericht zugunsten des Fotografen entschieden. Wie andere Gerichte das sehen, ist offen. Woher die Pflicht kommen sollte, einen Zettel zu hinterlassen, ist nicht ersichtlich, da das Gericht ein berechtigtes Interesse an der Weiterleitung der Fotos an die Behörden bejaht hat.
Geht das Falschparken Unbeteiligte nichts an?
Ein weiterer User formulierte es auf dem SWR-Aktuell-Instagram-Kanal etwas forscher und merkte Folgendes an: "Also wenn Bürger anfangen Polizei zu spielen, dann hat das einen Namen: Denunziant. Es ist Sache der Polizei, diese Verkehrsverstöße zu ahnden."
SWR Rechtsredaktion: Beim Fall in Ansbach wurden die Fotografen sogar von der Polizei aufgefordert, Fotos zu machen, um Beweise für ihre Anzeigen zu hinterlegen. Das Gericht stellte klar, dass die Betroffenen nicht selbst vom Falschparken betroffen sein müssen. Sie haben ein berechtigtes Interesse daran, dass die Straßenverkehrsordnung eingehalten wird und Ordnungswidrigkeiten prinzipiell auch privat angezeigt werden können. Wie das Ganze bei einer sehr großen Anzahl an Anzeigen aussehen würde, musste das Gericht in Ansbach nicht entscheiden, da dort nur über die Übermittlung von sechs Fällen entschieden wurde.
Sind Webseiten für Falschparken-Anzeigen rechtlich legitim?
Ein User merkt an, dass es auch Webseiten im Netz gibt, auf denen man Falschparker relativ einfach anzeigen könne. "Die Anzeige wird sogar in einem Dateiformat an die Ordnungsbehörde übermittelt, die die direkt in ihr System importieren können. Der Aufwand ist minimal. Finde es völlig legitim, Fahrzeuge zu melden, die Radwege blockieren und so andere Leute gefährden oder sich auf Kosten der Allgemeinheit einen Parkplatz schmarotzen. Verstehe nicht, was die Anfeindungen sollen - Tobias macht nichts falsch, die angezeigten Autofahrer schon."
SWR Rechtsredaktion: Solche Tools gibt es immer mehr. Prinzipiell vereinfachen sie nur einen Prozess, der den Betroffenen ja sowieso zusteht, daher bestehen auch keine rechtlichen Bedenken für die Nutzerinnen und Nutzer dieser Plattformen. Wie die Behörden dann mit der Masse an Anzeigen umgehen, ist eine andere Frage.
Kann man verkehrswidriges Verhalten von Radfahrern melden?
Bei einem weiteren User wecken die Aktionen des Fahrradfahrers in Freiburg gewisse Gelüste, sich zu revanchieren. Er stellte in den Instagram-Kommentaren zu dem Post die Frage: "Kann man irgendwo auch Fahrradfahrer melden, die z. B. auf der falschen Seite oder auf dem Gehweg fahren???"
SWR Rechtsredaktion: Auch das ist möglich, nur lässt sich die Identität eines Fahrradhalters im Gegensatz zum Autohalter nicht so einfach herausfinden.