Ab 2023 müssen mehr als 500 Verwaltungsleistungen laut Onlinezugangsgesetz (OZG) online möglich sein, doch Rheinland-Pfalz hinkt bei digitalen Behördengängen hinterher.

Geplante Digitalisierung der Verwaltung

Nutzer der digitalen Serviceplattform service-bw brauchen voraussichtlich neuen Account

Stand

Die Bürgerbüros in Baden-Württemberg sollen digitaler werden. Doch der Abbau der Bürokratie ist langsam und bei der zentralen Serviceplattform des Landes steht eine Änderung an.

Zwar können sich Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg mehr und mehr Behördengänge sparen. Der Abbau von Bürokratie kommt aber immer noch nur schleppend voran. Für Behörden und Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es immer noch zu viel Papierkram. Abhilfe soll die zentrale Serviceplattform des Landes service-bw.de schaffen. Auf der Seite bieten Verwaltungen und Behörden Leistungen digital an. Auf die Userinnen und User, die dort einen Account haben, könnte allerdings eine Neuerung zukommen.

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Rund eine Million Nutzer auf service-bw.de müssen neues Konto anlegen

Damit man den digitalen Service nutzen kann, braucht man ein eigenes Servicekonto, einen eigenen Account also. Laut dem baden-württembergischen Digitalministerium sind aktuell auf service-bw.de rund eine Million Nutzerinnen und Nutzer angemeldet und damit so viele wie auf keiner anderen Serviceplattform eines Bundeslandes. Für die Userinnen und User wird sich allerdings demnächst eine entscheidende Sache ändern: Sie brauchen einen neuen Account. Grund dafür sind die Pläne der Bundesregierung.

Reform des Online-Zugangsgesetzes Anfang 2024

Der Gesetzentwurf der Ampel-Koalition sieht vor, dass es künftig bundesweit nur noch einen zentralen Bürger-Account geben soll. Da die Daten der Nutzerkonten aus Baden-Württemberg aber aus technischen und datenschutzrechtlichen Gründen nicht auf den Account des Bundes, der sogenannten BundID, übertragen werden können, braucht es neue Konten, um Doppelungen zu vermeiden, erklärte das Digital- und Innenministerium in Stuttgart. Die Reform des Online-Zugangsgesetzes (OZG) soll Anfang 2024 in Kraft treten. Dann hat Baden-Württemberg drei Jahre lang Zeit, um sein Portal service-bw.de mit der BundID zu verknüpfen. Einen eigenen Account für die BundID haben sich bislang bundesweit gerade mal drei Millionen Menschen zugelegt.

Mit dem Online-Zugangsgesetz, das 2017 in Kraft getreten ist, sollten bis Ende 2022 ursprünglich mal 575 Verwaltungsleistungen online zugänglich sein. Geklappt hat das in keinem einzigen Bundesland. Als man sich darauf einigte, wenigstens 35 besonders wichtige Leistungen bis 2023 umzusetzen, klappte auch das nicht.

Nur sieben Städte in BW bieten mehr als 200 Leistungen digital an

Dennoch bescheinigt das zuständige Ministerium den Kommunen in Baden-Württemberg mit der Digitalisierung "deutlich vorangekommen" zu sein. Jede der 1.101 Kommunen im Land biete inzwischen mindestens eine Verwaltung auf dem Serviceportal an, hieß es. Spitzenreiter sind demnach die Städte Freiburg im Breisgau, Kirchheim unter Teck, Bad Rappenau, Waiblingen, Crailsheim, Vaihingen an der Enz und Heilbronn mit jeweils mehr als 200 digitalisierten Verwaltungsleistungen. Weitere rund 60 Kommunen haben mehr als 100 digitale Behördengänge.

Dazu gehören etwa die Ummeldung von einem zum anderen Wohnort, Einbürgerungen, Eheschließungen, Kfz-An-und Ummeldungen, Elterngeld oder der Führerschein. Bei einer sehr wichtigen Leistung für die Bürgerinnen und Bürger im Land gibt es allerdings nach wie vor eine digitale Fehlanzeige – und zwar beim Personalausweis.

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