Pläne der Ampelkoalition

BW-Innenminister Strobl hält neue Regeln für V-Leute für gefährlich

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Die Ampelkoalition will, dass V-Leute künftig einer gerichtlichen Kontrolle unterliegen. Für Innenminister Strobl ist das nicht nur praxisfern - es gefährde auch die innere Sicherheit.

Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) hat die neuen Regeln für den Einsatz sogenannter Vertrauenspersonen der Polizei in kriminellen Milieus oder Extremisten-Kreisen scharf kritisiert. "Die neuen Regeln der Bundesregierung für V-Leute sind wie so viele Vorhaben der Ampel: zu bürokratisch, praxisfern und sie gefährden die innere Sicherheit", sagte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart.

Der Gesetzentwurf mache der Polizei bei Ermittlungen gegen die organisierte Kriminalität das Leben schwer und schütze damit Schwerkriminelle. So würden das auch Richter und Generalstaatsanwälte sehen.

Ampel will gerichtliche Kontrolle von V-Leuten

Die Bundesregierung will für den Einsatz von "Vertrauenspersonen" der Polizei in kriminellen Milieus oder Extremisten-Kreisen erstmals detaillierte Regelungen festschreiben. Wie bei anderen verdeckten Maßnahmen soll in Zukunft auch der Einsatz von V-Personen "einer anfänglichen und einer fortlaufenden gerichtlichen Kontrolle unterliegen". Das sieht ein Entwurf aus dem Bundesjustizministerium vor, den das Kabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen hat.

Konkrete Vorgaben enthält der Entwurf auch für Fälle, in denen verdeckte Ermittler oder V-Leute Menschen aus dem kriminellen Milieu zu Straftaten verleiten, etwa um nicht aufzufliegen. Der Gesetzentwurf muss noch durch den Bundestag.

Vertrauenspersonen bewegen sich in krimineller Szene

Vertrauenspersonen bewegen sich, wenn sie sich der Polizei als Informanten anbieten, bereits in einer kriminellen oder extremistischen Szene. Verdeckte Ermittler sind Polizeibeamte, die mit einer Tarn-Identität in einem bestimmten Milieu ermitteln.

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