Der Rettungswagen soll in Baden-Württemberg künftig bei Notfällen in 95 Prozent der Fälle innerhalb von zwölf Minuten am Unfallort sein. So steht es im neuen Rettungsdienstgesetz, das das Landeskabinett beschlossen hat.
Der Rettungswagen soll in Baden-Württemberg künftig bei Notfällen in 95 Prozent der Fälle innerhalb von zwölf Minuten am Unfallort sein. So steht es im neuen Rettungsdienstgesetz, das das Landeskabinett beschlossen hat.