Universitätsklinikum Mannheim Heidelberg Fotocollage

Beschwerde muss bis Ende August bei Gericht eingehen

Klinikverbund Mannheim/Heidelberg: Beschwerde gegen Kartellamt wird weiter geprüft

Stand

Das Land, die Stadt Mannheim sowie die Uniklinika Mannheim und Heidelberg prüfen weiterhin, ob sie gegen die Ablehnung des geplanten Klinikverbundes durch das Bundeskartellamt Beschwerde einlegen.

Nach der ablehnenden Entscheidung des Bundeskartellamtes zum geplanten Verbund der Universitätsklinika Mannheim und Heidelberg prüfen das Land Baden-Württemberg, die Stadt Mannheim, die beiden Universitätsklinika sowie ihre jeweiligen Rechtsberatungen zurzeit noch, ob sie Beschwerde dagegen einlegen. Das teilte das Wissenschaftsministerium auf SWR-Anfrage mit. Diese müsse bis Ende August beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingereicht werden. Die Begründung könne dann nachgereicht werden, so das Ministerium. Da die Prüfung noch nicht abgeschlossen sei, könne das Ministerium auch noch nicht einschätzen, wie die Erfolgsaussichten einer möglichen Beschwerde aussähen.

Land arbeitet mit "Hochdruck" an Antrag auf Ministererlaubnis

Das Kartellamt hatte den Verbund der Klinikums-Standorte Mannheim und Heidelberg Ende Juli untersagt, weil dadurch andere Kliniken benachteiligt würden. Geprüft werde nun, ob die Entscheidung rechtlich angreifbar ist, teilte das baden-württembergische Wissenschaftsministerium mit.

Unabhängig davon arbeite man daran, die Kartellamtsentscheidung durch eine sogenannte Ministererlaubnis zu kippen. Dazu müsste Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) den Verbund trotz der negativen Kartellamtsentscheidung genehmigen. Das Land habe Vorkehrungen getroffen, einen solchen Antrag zügig stellen zu können, teilte das Stuttgarter Wissenschaftsministerium mit.

Wir arbeiten mit Hochdruck an dem Antrag der Ministererlaubnis.

Das Bundeskartellamt prüfe ausschließlich die Frage einer möglichen Marktbeherrschung eines Klinikverbunds. Sonstige Aspekte eines solchen Zusammenschlusses wie etwa die Notwendigkeit, Spitzenforschung, Gesundheitsversorgung oder dringend benötigte Medizinstudienplätze zu sichern, berücksichtige das Bundeskartellamt nicht, so das Wissenschaftsministerium.

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Das Land Baden-Württemberg ist Träger des Universitätsklinikums Heidelberg, die Stadt Mannheim Trägerin des Universitätsklinikums Mannheim. Beide Seiten streben einen Kliniverbund an, um den defizitären Standort Mannheim zu erhalten.

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