Im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat der Rhein-Neckar-Kreis neue Regeln veröffentlicht. Sie verbieten unter anderem den Betrieb von Maislabyrinthen. Auch für Angler gelten ab Donnerstag neue Regeln: Um ans Wasser zu kommen, dürfen sie öffentliche Wege nur noch für 15 Meter verlassen. Das teilte der Rhein-Neckar-Kreis am Mittwoch mit. Um das Schwarzwild nicht zu stören, ist auch wildes Campen verboten. Die Allgemeinverfügungen sind laut einer Gesundheits- und Ordnungsdezernentin auch mit Blick auf eine EU-Verordnung angepasst worden.
Sperrzonen und Sicherheitszone - unterschiedliche Regeln
Die Maßnahmen gegen die Tierseuche sind im Rhein-Neckar-Kreis gestaffelt, je nach Ort. Nach dem Fund eines toten Wildschweines in Hemsbach Anfang August, das positiv auf das Virus getestet wurde, hatte der Kreis am 9. August vier neue Allgemeinverfügungen erlassen. Am 21. August wurden diese an die speziellere EU-Verordnung angepasst. Rund um den Fundort eines infizierten Tieres gilt eine Sperrzone von etwa drei Kilometern. Dort müssen Hunde an der Leine geführt werden. Außerdem ist Radfahren, Reiten und Spazierengehen nur auf gekennzeichneten Wegen erlaubt. Auch Geocaching und ähnliche Schnitzeljagden sind verboten.
Afrikanische Schweinepest in BW: Minister Hauk warnt Pilzsammler
Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Hauk (CDU) ruft außerdem Pilzsammler zu strenger Zurückhaltung auf. So gelte innerhalb der sogenannten Sperrzone das strikte Gebot, auf den Wegen zu bleiben. Wer sich daran nicht halte, müsse mit einem Bußgeld rechnen.
Maislabyrinthe und Feuerwerke: Zum Teil verboten, zum Teil erlaubt
Auch das Maislabyrinth in Ladenburg musste am Donnerstag kurzfristig schließen, weil es in Sperrzone 2 (Infizierte Zone) liegt. Laut Betreiber kann es aber dank einer Ausnahmegenehmigung des Kreisveterinäramts am Samstag wieder öffnen. Dafür werde das Gelände mit einer Drohne abgeflogen, um zu schauen, dass sich darin kein Wildschwein oder anderes Tier befindet. Das Labyrinth wird außerdem mit einem vierfachen Elektrozaun eingezäunt. Dieser werde geschlossen, sobald die letzten Besucherinnen und Besucher das Gelände verlassen haben. Das Maislabyrinth in Hockenheim darf regulär geöffnet bleiben, weil es sich in Sperrzone 1 befindet.
Maislabyrinthe und Maisfelder dürfen laut Kreisverwaltung erst dann gemäht und abgeerntet werden, wenn sie vorher mit Drohnen nach Wildschweinen, Wildschweinkadavern und Teilen davon abgesucht wurden.
Auch bei Feuerwerken gelten unterschiedliche Regeln. So kann die Schlossbeleuchtung in Heidelberg am 7. September - wie geplant - stattfinden, ebenso das Höhenfeuerwerk des Eberbacher Kuckucksmarktes. Andere Feuerwerke dürfen nicht stattfinden, da sich betroffene Orte innerhalb der infizierten Zone befinden. Das gilt beispielsweise für Mannheim oder den Kreis Bergstraße. Auch das Feuerwerk zur Weinkerwe in Leimen (Rhein-Neckar-Kreis) wurde abgesagt.
Stromkästen im Rhein-Neckar-Kreis gestohlen
Damit sich die Afrikanischen Schweinepest nicht weiter ausbreitet, lässt der Kreis außerdem - nach eigenen Angaben - 90 Zentimeter hohe Elektrozäune entlang der Bundesstraßen aufstellen. Diese Kästen werden durch Stromkästen mit Batterien versorgt und seien bereits mehrfach gestohlen worden, so der Rhein-Neckar-Kreis weiter.
Heidelberger Zoo baut Extra-Zaun für Schweine
Der Heidelberger Zoo schützt seine Schweine ab sofort streng gegen das Virus der Afrikanischen Schweinepest. Um neun Ferkel zu schützen, sei ein Doppelzaun errichtet worden. So könnten Besucher die Tiere trotzdem sehen und erleben. Streicheln und Füttern sei jetzt allerdings nicht mehr möglich. Gleichzeitig hielten sich die Tierpfleger an strenge Hygieneregeln.
Totes Wildschwein bei Hemsbach bisher einziger Fund im Kreis
Außer dem toten Wildschein nördlich der Stadt Hemsbach (Rhein-Neckar-Kreis) gab es bisher keine weiteren positive Befunde im Kreis. Die Virusinfektion sei für Menschen ungefährlich. Für Haus- und Wildschweine sei sie jedoch höchst ansteckend und verlaufe in der Regel tödlich, so der Kreis weiter.