Am Freitag wurde im Rhein-Neckar-Kreis ein verendetes Wildschwein gefunden. Inzwischen hat eine Untersuchung des für Tierseuchen zuständigen Friedrich-Loeffler-Instituts nach Angaben der Stadt Mannheim ergeben, dass das Tier mit der Afrikanischen Schweinepest infiziert war. Deshalb hat die Stadt jetzt zwei Allgemeinverfügungen erlassen, die am Dienstag in Kraft treten. Sie sollen dazu beitragen, die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.
Hunde an der Leine führen
Wie die Stadt mitteilte, liegt ganz Mannheim jetzt in der so genannten "infizierten Zone". Künftig gilt unter anderem die Regel, dass Hundehalter ihre Tiere an der Leine führen müssen. Außerdem ist der Aufenthalt im Wald nur auf befestigten Wald- oder speziell gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen gestattet. Die Nutzung von Mountainbike-Trails ist untersagt. Für Jäger gilt ein Jagdverbot. Wer ein verendetes Wildschwein findet, muss außerdem das Veterinäramt verständigen.
Vorgaben für Landwirte
Landwirte sollen bei der Bewirtschaftung ihrer Felder auf mögliche Kadaver oder auch lebende Tiere achten. Beim Maisanbau dürfen die Pflanzen höchstens 1,50 Meter hoch sein, damit man verendete Schweine nicht übersieht. Bauern dürfen ihre Felder in der Regel nur dann mähen oder abernten, wenn sie zuvor mit Drohnen abgesucht wurden.
Keine Gefahr für Menschen
Einen bestätigten Fall der Afrikanischen Schweinepest gibt es im Stadtgebiet bislang nicht. Nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen besteht laut Stadt keine Ansteckungsgefahr für Menschen – und auch andere Tiere als Schweine seien nicht gefährdet.