Die Afrikanische Schweinepest hat Baden-Württemberg erreicht. Das sagte am Freitag Peter Hauk (CDU), Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Experten des Veterinäruntersuchungsamtes in Karlsruhe haben das Schweinepestvirus laut Hauk bereits am Donnerstagabend bei einem Wildschwein festgestellt - ein Jäger hatte das kranke Tier bei Hemsbach im Rhein-Neckar-Kreis erlegt. Das für Tierseuchen zuständige Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems bestätigte den positiven Befund.
Schweinepest in BW: "War nur eine Frage der Zeit"
Es sei, so Hauk, "nur eine Frage der Zeit" gewesen, wann die Schweinepest Baden-Württemberg erreicht, da die Seuche bereits seit Wochen in Rheinland-Pfalz und Hessen grassiert. Bei Wild- und Hausschweinen führt eine Infizierung fast immer zum Tod. Für den Menschen ist das Schweinepestvirus dagegen ungefährlich. Hausschweine seien in Baden-Württemberg aktuell nicht von der Seuche betroffen. Damit das so bleibt, will das Land mit mehreren Maßnahmen gegenlenken.
Sperrzonen zur Eindämmung der Schweinepest werden ausgeweitet
Bei einem Seuchenausbruch richten die Behörden sogenannte Sperrzonen ein. In Teilen Mannheims und des Rhein-Neckar-Kreises bestehen solche Zonen bereits seit einiger Zeit, weil unter anderem im benachbarten Südhessen die Schweinepest bei mehreren Schweinen nachgewiesen wurde. Um den jüngsten Fundort des infizierten Wildschweins bei Hemsbach gibt es nun eine erweiterte Sperrzone mit einem Radius von 15 Kilometern. In dieser Zone befinden sich laut Ministerium 31 schweinehaltende Betriebe - rund um Mannheim und in Teilen des Rhein-Neckar-Kreises.
Der Rhein-Neckar-Kreis hat am Freitagabend mehrere Allgemeinverfügungen erlassen, die am Samstag (10. August) in Kraft treten. Darin geht es hauptsächlich um die geografische Erweiterung der Sperrzonen und einer neuen Sicherheitszone. In den Sperrzonen ("Infizierte Zone" und "Pufferzone") sind künftig unter anderem auch Weinheim, Schriesheim, Dossenheim, Schwetzingen, Hockenheim, Sandhausen und Neckargemünd.
Jagdverbot, Suche nach Kadavern, Betretungsverbot
In diesen Zonen gelten folgende Regeln: Jagdverbot, nur eingeschränkte land- und forstwirtschaftliche Nutzung und Halter von Hausschweinen müssen ihre Tiere täglich auf Krankheiten untersuchen und entsprechende Befunde an die Veterinärämter melden. Außerdem dürfen Landwirte ihre Schweine nur an einen anderen Ort transportieren, wenn die Tiere vorher auf das Virus getestet wurden. Zudem müssen Schweinehalter besondere Sicherheits- und Hygienemaßnahmen einhalten. Mit Suchhunden und Drohnen verstärken die Behörden in den Zonen die Suche nach erlegten oder tot aufgefundenen Wildschweinen. Einige Bereiche in diesen Sperrzonen dürfen weder betreten noch befahren werden. Wandern darf man dort nur auf befestigten und gekennzeichneten Wanderwegen.
Erweiterte Pufferzone betrifft auch Neckar-Odenwald-Kreis
Um diese Sperrzone herum gibt es zusätzlich in einem Radius von zehn Kilometern eine sogenannte Pufferzone. Auch dort gelten Beschränkungen für Betriebe, in denen Hausschweine gehalten werden. In der Pufferzone sind dem Ministerium zufolge 25 Betriebe betroffen, in denen Schweine gehalten werden. Eine erweiterte Pufferzone erstrecke sich auch auf den Neckar-Odenwald-Kreis, hieß es am Freitag. Dort ordnet das Land eine "verstärkte Schwarzwildbejagung" an. Außerdem kommen in den Sperr- und Pufferzonen Suchhunde des Mosbacher "Training Centers Retten und Helfen GmbH" zum Einsatz. Die Hunde sollen die relevanten Zonen systematisch nach Wildschweinkadavern absuchen.
Schweinepest-Fälle im benachbarten Kreis Bergstraße
Ein weiteres Mittel zur Eindämmung der Schweinepest sind laut Minister Hauk Elektroschutzzäune. Das Land Baden-Württemberg hatte erst Anfang der Woche Elektroschutzzäune bei Mannheim und im Rhein-Neckar-Kreis an den Landesgrenzen zu Rheinland-Pfalz und Hessen installiert. Dort war das Virus bereits bei mehreren Wildschweinen nachgewiesen worden, unter anderem in Biblis (Kreis Bergstraße). Am Montag (5. August) hatte Verbraucherschutzminister Hauk bei einem Pressetermin in Mannheim dem SWR gesagt, die Zäune böten einen guten Schutz - "aber keinen hundert-prozentigen". Laut Rhein-Neckar-Kreis werden ab Samstag (10. August) Mitarbeiter des Landesbetriebs Forst BW einen Schutzzaun entlang der A 656 und B 37 und dann an der B 45 Richtung Norden errichten.
Welcher Schaden entsteht betroffenen Betrieben?
Wenn Expertinnen und Experten das Schweinepestvirus in einem Hausschweinebestand feststellen, ist eine Keulung des Bestands die Folge. Darunter versteht man in der Veterinärmedizin das systematische Töten von Tieren, um die Ausbreitung einer Seuche zu bekämpfen. Das bedeutet für jeden Betrieb eine enorme Belastung - "finanziell wie emotional", so Andrea Bauer vom Landesbauernverband Baden-Württemberg. Mastbetriebe könnten schnell zukaufen und wieder einsteigen, Züchterinnen und Züchter hingegen verlören ihr Genmaterial und benötigten länger, um wieder einen Bestand aufzubauen. Bei Seuchenfällen werden Betriebe zudem nur für den sogenannten gemeinen Tierwert entschädigt, nicht für die kostspielige Haltung oder Zucht. Auch Ackerbauern sind betroffen, sagt die Verbandsreferentin: "Wird in einer Zone die Ernte verboten, ist das in der Erntephase im Sommer bitter."
Letzter Fall von Schweinepest in BW im Mai 2022
Laut Bundeslandwirtschaftsministerium wurde das Schweinepestvirus 2007 aus Afrika eingeschleppt. Der erste Schweinepest-Fall in Deutschland wurde am 10. September 2020 bei einem Wildschwein in Brandenburg nachgewiesen. Der erste und zuvor auch letzte Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Baden-Württemberg passierte in einem landwirtschaftlichen Betrieb in Forchheim (Landkreis Emmendingen) Ende Mai 2022.