Auch die Staatsanwaltschaft prüfe nach eigenen Angaben einen Antrag auf Revision prüfen. Das Landgericht Mannheim hatte die Frau für schuldig befunden und folgte damit dem ersten Urteil des Amtsgerichts Weinheim. Allerdings reduzierte das Berufungsgericht die Strafe maßgeblich auf zwei Jahre auf Bewährung und hob das vorläufige Berufsverbot auf. Laut Gericht habe die Ärztin das Tragen von Masken für ungeeignet gehalten COVID-Ansteckungen zu verhindern. Deshalb habe sie Menschen eine Bescheinigung über die Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt, ohne diese untersucht zu haben. Die Verteidigung hingegen fordert weiterhin Freispruch und deshalb Revision gegen das Urteil eingelegt.
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