Urteil am Landgericht Heidelberg

Mehrjährige Haftstrafe nach Schüssen in Dielheim wegen heimlicher Affäre

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Janina Hecht
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Autor/in
Michaela Dymski

Ein Mann hat wegen einer Affäre auf die Tür seines Nachbarn geschossen. Das Landgericht Heidelberg hat den 53-Jährigen jetzt zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt

Das Landgericht Heidelberg hat einen 53-jährigen Mann wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Gericht geht davon aus, dass der Mann im Mai in Dielheim (Rhein-Neckar-Kreis) etwa 30 Mal auf die Wohnungstür seines Nachbarn in einem Mehrfamilienhaus geschossen hat. Dafür habe er eine halbautomatische Kurzwaffe Walther PPK benutzt. Der Nachbar wurde in den Bauch getroffen.

Schüsse nach heimlicher Liebesaffäre

Grund für die Schießerei sei eine heimliche Liebesaffäre gewesen. In der Wohnung waren laut Staatsanwaltschaft die Geliebte, ihr Lebensgefährte und der gemeinsame Sohn des Paares. Zu Prozessbeginn sagten sowohl der Angeklagte als auch der angeschossene Nachbar aus.

Heimliche Affäre: Immer wieder Sex im Auto

Der Angeklagte, das Opfer und seine Lebensgefährtin waren direkte Nachbarn in einem Mehrfamilienhaus in Dielheim. Vor Gericht gab der Angeklagte zu, eine heimliche Affäre mit der Lebensgefährtin des Angeschossenen gehabt zu haben. Sie hätten sich immer wieder getroffen und Sex im Auto gehabt, sagte er vor Gericht. Der 53-Jährige soll wütend auf seine Geliebte gewesen sein.

Sie sei ihm aus dem Weg gegangen und sie hätten immer weniger Sex gehabt. Das habe den Angeklagten verärgert. Er habe wissen wollen, was Sache ist. Als er ein klärendes Gespräch mit ihr führen wollte, sei er durchgedreht.

Nachbar wurde lebensgefährlich verletzt

Der Angeklagte erklärte, dass ihm nach mehrmaligem Klingeln nicht aufgemacht worden sei. Darauf hin sei er in seine Wohnung gegenüber gegangen, habe dort seine Waffe geholt, sich weitere Magazine in die Hosentasche gesteckt und eine Vielzahl von Schüssen auf das Schloss abgefeuert. So habe er sich Zugang zur Wohnung verschafft.

In der Wohnung soll der Lebensgefährte der Frau den Angeklagten mit einem Bügelbrett umgestoßen und zu Boden geworfen haben. Dabei wurde der Lebensgefährte von einer Kugel in den Bauch getroffen. Während der Angeklagte behauptete, der Schuss habe sich im Gerangel von selbst gelöst, sagte das Opfer aus, das der Schuss gezielt gesetzt worden sei. Die beiden italienisch-stämmigen Männer schrien sich im Gerichtssaal immer wieder auf Italienisch an.

Der Lebensgefährte der Frau erlitt laut Staatsanwaltschaft einen Bauchdurchschuss. Er wurde lebensgefährlich verletzt und musste notoperiert werden. Beim Prozessauftakt hieß es, dass der Mann wegen der Verletzungen zurzeit einen künstlichen Darmausgang habe und weitere Operationen anstünden.

Wohnung von Schüssen durchlöchert

Die Wohnung sei nach der Schießerei unbewohnbar gewesen, so das Opfer. Überall in den Wänden und Möbeln habe es Einschusslöcher gegeben. Der Angeschossene, seine Lebensgefährtin und der gemeinsame Sohn hätten umziehen müssen, um nicht ständig an die Tat erinnert zu werden. Der Sohn leide seitdem an einem Trauma, so der Vater. Der 14-Jährige müsse immer wieder in therapeutische Behandlung.

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