Der hauptsächlich angeklagte 27-jährige Polizeioberkommissar hat sich laut dem Urteil bei dem Vorfall im Mai vor zwei Jahren auf dem Mannheimer Marktplatz der Körperverletzung im Amt schuldig gemacht. Vor allem die vier Faustschläge gegen den Kopf des 47-Jährigen Opfers seien nicht gerechtfertigt gewesen, so der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Der 47-jährige – ein psychisch kranker Mann - war kurz nach dem Polizeieinsatz gestorben. Die Beamten hatten den Mann zu Boden gebracht und einer hatte ihn geschlagen. Der Richter erklärte, der Polizei-Einsatz sei grundsätzlich nötig gewesen, weil von einer psychotischen Person eine Gefahr ausgehen könne. Es sei aber nach der Aussage von vier Gutachtern nicht erwiesen, dass der Mann wegen der Schläge durch einen Polizisten ums Leben kam. Es sei auch möglich, dass er wegen seiner Herzschwäche starb. Deshalb hatte auch die Staatsanwaltschaft ihren Vorwurf der Körperverletzung im Amt mit Todesfolge zurückgenommen und lediglich eine Bewährungsstrafe gefordert.
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