Kinderwunsch war Tatmotiv - Angeklagter drogenabhängig

Tote Ukrainerinnen: Geständnis zu Beginn des Mordprozesses in Mannheim

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Christian Scharff
Christian Scharff
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Ninja Degen
Bild Ninja Degen, SWR Studio Mannheim
Isabel Handrich
Isabel Handrich

Nach dem Mord an zwei Ukrainerinnen im März 2024 hat das angeklagte Ehepaar die Tat zum Prozessauftakt in Mannheim gestanden. Hintergrund war der Wunsch nach einem Mädchen.

Das Ehepaar aus Sandhausen (Rhein-Neckar-Kreis) hat am Dienstag gestanden, die zwei Frauen aus der Ukraine getötet zu haben. Der 43-Jährige Mann und seine 45-jährige Frau wollten das Baby der Ukrainerin als ihr eigenes ausgeben. Beide sind Deutsche.

Opfer waren eine 27-jährige Frau aus der Ukraine und ihre 51-jährige Mutter. Sie lebten beide mit ihrer neugeborenen Tochter Mia in einer Unterkunft für Geflüchtete in Wiesloch.

Wunsch nach einer Tochter

Die Anwälte des Paares verlasen zum Prozessauftakt eine Erklärung der beiden Eheleute mit eindeutigen Geständnissen. Das Tatmotiv war demnach der unerfüllte Wunsch nach einer gemeinsamen Tochter. Auslöser für die Pläne sei eine Fehlgeburt gewesen. Er ist gelernter Metzger und Koch, sie gelernte Bürokauffrau und war als medizinische Fußpflegerin tätig.

Das Paar hat laut Staatsanwaltschaft insgesamt vier Kinder. Die Frau brachte zwei Söhne mit in die Ehe, der Mann eine Tochter. Das Paar hat zudem einen gemeinsamen Sohn. Ihr sehnlichster Wunsch sei aber eine Tochter gewesen.

Tat in Einzelheiten bestätigt

Der 43-jährige Angeklagte hat vor Gericht Einzelheiten der Tat bestätigt. Er gab zu, die beiden Frauen in Bad Schönborn und Hockenheim mit einem Gummihammer erschlagen zu haben. Das Tatwerkzeug habe er danach von der Salierbrücke bei Speyer in den Rhein geworfen. Er könne sich die Tat selbst nicht erklären.

Ich kann nicht verstehen, wie ich so etwas tun konnte. Ich erwarte meine gerechte Strafe. Ich finde mich abscheulich.

Amphetamin, Kokain, Tilidin

Ein Gutachter erklärte vor Gericht, dass der Angeklagte nach eigenen Angaben amphetaminabhängig gewesen sei. Demnach hat der 43-jährige täglich vor allem Amphetamine, aber auch Kokain und das Opioid Tilidin konsumiert. Das Geld dafür habe er mit dem Dealen von Amphetaminen eingenommen.

Entführung des Säuglings und Morde waren lange geplant

Die beiden fassten den Entschluss, einen Säugling zu entführen und als ihr eigenes Kind auszugeben. All diese Vorwürfe wurden von den Angeklagten bestätigt. Um Kontakt mit werdenden Müttern aufzunehmen, kommunizierte die Angeklagte in einer Messenger-Gruppe zur Unterstützung ukrainischer Geflüchteter mit ihrem späteren Opfer und erschlich sich ihr Vertrauen.

Die Angeklagte half der jungen Unkrainerin, die kein Deutsch konnte, beim Übersetzen. Die 45-Jährige Angeklagte stammt aus Kasachstan und spricht auch russisch. Vor Gericht wurde klar, dass die Tat minutiös geplant war. Der 43-Jährige hatte die Tatorte ausgekundschaftet. Beide fuhren gemeinsam mit ihren Opfern dorthin, die zu diesem Zeitpunkt bereits sediert waren.

Beruhigungsmittel Tavor in hoher Dosis verabreicht

Die Angeklagten gaben zu, den beiden später getöteten Frauen nach einem gemeinsamen Abendessen in Bruchsal bei einem Spaziergang am Bruchsaler Schloss ein Orangensaftgetränk mit einer hohen Dosis des Beruhigungsmittels Tavor gegeben zu haben. Das Mittel hatte sich die Angeklagte von ihrem Arzt wegen angeblicher Angststörungen verschreiben lassen.

Dann brachten sie die 27-jährige zurück in die Unterkunft und fuhren mit der Großmutter des Babys an den ersten Tatort, wo der 43-Jährige die 51-Jährige mit dem Hammer erschlug. Später holten sie die Mutter des Babys unter dem Vorwand ab, dass ihre Mutter einen Herzinfarkt erlitten habe. Der Mann erschlug die 27-jährige, die ebenfalls noch unter Tavor-Einfluss stand, an einem anderen Platz. Die eine Leiche zog er mit einem Stahlseil in den rund 100 Meter entfernten See, die andere Leiche zündete er mit Benzin an, das er vorher gekauft hatte.

Geburtsurkunde erschlichen

Die Angeklagte hatte vorher beim Standesamt Sandhausen eine Geburtsurkunde für eine angeblich Anfang Februar zuhause geborene Tochter beantragt - die sie auch erhielt. Dazu legte sie auch eine falsche Bescheinigung ihrer Frauenärztin vor. Gegen die Ärztin habe es nach Angaben des Nebenklägervertreters ein Strafverfahren gegeben, das aber eingestellt worden sei.

Kleinkind lebt heute bei seiner Tante in der Ukraine

Das Kleinkind lebt inzwischen in der Ukraine bei der Schwester der Getöteten, die auch als Nebenklägerin auftritt. Nach dem umfassenden Geständnis könnte der Prozess schneller enden als geplant.

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