Insgesamt hatte die Staatsanwaltschaft gegen vier Beschäftigte der JVA Mannheim Strafbefehle beantragt, weil sie in ihrer WhatsApp-Gruppe verfassungsfeindliche Symbole verschickt hatten, darunter auch Hakenkreuze.
Verfahren gegen weiteren Beschuldigten steht noch aus
Die Polizei war den Gefängnismitarbeitern auf die Spur gekommen, als sie im Zusammenhang mit anderen Ermittlungen Smartphones sichergestellt hatten. Zwei der Beschuldigten hatten die Strafbefehle schon vor einigen Wochen akzeptiert. Zwei weitere legten Einspruch dagegen ein. Nach einem Einspruch müssen die betroffenen Fälle vor Gericht neu verhandelt werden. Jetzt hat einer der Beschuldigten seinen Einspruch zurückgenommen. Für das Verfahren gegen den anderen gibt es noch keinen Termin.