Die Sicherheitsmaßnahmen im Prozess gegen die Ärztin aus Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis) haben zu einem Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen das Gericht geführt. In dem Prozess geht es in zweiter Instanz um die Ausstellung unrichtiger Corona-Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht durch die Medizinerin.
4.200 unrichtige Atteste
Sie hatte die Ausstellung der Atteste bereits vor dem Amtsgericht Weinheim eingeräumt. Sie habe dies aus medizinischer Überzeugung getan, weil sie der Ansicht ist, das Tragen von Masken sei schädlich und biete keinen Schutz vor Corona. Die über 4.200 unrichtigen Atteste waren in großen Teilen ohne Patientenkontakt ausgestellt worden.
Die Ärztin war im Januar 2023 vom Amtsgericht Weinheim zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Zudem erhielt die Ärztin ein dreijähriges Berufsverbot. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ausweis-Scan auf Anordnung
Staatsanwaltschaft und Verteidigung gingen in Berufung; so kam das Verfahren vor das Landgericht Mannheim. Das Gericht um den Vorsitzenden Christian Hirsch hat für das öffentliche Verfahren angeordnet, dass die Personalausweise der Prozessbesucher eingescannt werden. Zusätzlich wird das Gepäck durchleuchtet, es gibt einen Körperscanner und Leibesvisitationen.
Die Anordnung des Gerichts, die Personalausweise einzuscannen, ist von der Verteidigung mehrfach als unüblich gerügt worden. Es könne den Ausschluss einer Teilöffentlichkeit bewirken. Zudem stelle sich die Frage, was mit den Daten der eingescannten Personalausweise geschehe und wie lange diese gespeichert werden. Der Landesdatenschutzbeauftragte sei informiert worden, sagte Anwalt Ivan Künnemann aus Hamburg dem SWR.
Festhalten möglicher Störer
Das Gericht hat den unüblichen Ausweis-Scan damit begründet, dass so etwaige Störer in dem Corona-Prozess namentlich festgehalten werden könnten, bestätigte ein Sprecher des Landgerichts. Dieses Verfahren wird auch für Pressevertreter angewendet.
Befangenheitsantrag gegen die Kammer
Das Gericht hat die Anordnung zum Ausweis-Scan am Montagmorgen erneut bestätigt. Die Verteidiger haben deshalb einen Befangenheitsantrag gegen die gesamte Strafkammer am Landgericht Mannheim gestellt, über den eine andere Kammer entscheiden muss. Bis zur Entscheidung läuft der Prozess weiter, Fortsetzung ist am 18. Dezember.