Der Bundesgerichtshof (BGH) soll das Urteil gegen die 44-jährige Mutter auf Rechtsfehler hin überprüfen, nachdem ihr Rechtsanwalt Revision eingelegt hat. Das teilte eine Sprecherin des Landgerichts Mannheim am Dienstag mit. Das Landgericht Mannheim hatte die Frau kurz vor Weihnachten zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt - wegen Doppelmordes an ihren beiden Söhnen im April vergangenen Jahres.
Die 44-jährige Mutter hatte nach Überzeugung des Gerichts am Karsamstag 2022 ihre sieben und neun Jahre alten Söhne betäubt und erstickt. Am folgenden Tag meldete sie sich mit einer E-Mail bei der Polizei und schrieb, dass sie etwas Schlimmes getan habe.
Gutachter: Keine Unterbringung in der Psychiatrie Urteil im Mordprozess gegen Mutter aus Hockenheim: 13 Jahre Gefängnis
Das Landgericht Mannheim hat eine Frau wegen zweifachen Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt, weil sie ihre Söhne in Hockenheim getötet hatte.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 14 Jahren und fünf Monaten Haft gefordert. Der Verteidiger hatte auf eine Höchststrafe von zwölf Jahren Haft und eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus plädiert. Strafmildernd wirkte sich laut Gericht aus, dass die Frau zum Tatzeitpunkt vermindert schuldfähig war. Einem Gutachten zufolge hat die Frau in Folge einer Hirnblutung eine Persönlichkeitsstörung entwickelt, ihre Steuerungsfähigkeit sei beeinträchtigt. Auf die Einsichtsfähigkeit habe die Störung aber keinen Einfluss. Der Gutachter hatte sich gegen die Unterbringung in einer Psychiatrie ausgesprochen.