Gutachter: Keine Unterbringung in der Psychiatrie

Urteil im Mordprozess gegen Mutter aus Hockenheim: 13 Jahre Gefängnis

Stand

Das Landgericht Mannheim hat eine Frau wegen zweifachen Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt, weil sie ihre Söhne in Hockenheim getötet hatte.

Im Prozess gegen eine 44-jährige Mutter, die in Hockenheim (Rhein-Neckar-Kreis) ihre beiden Kinder ermordet hat, hat das Landgericht Mannheim am Freitag das Urteil verkündet: Die Frau muss wegen zweifachen Mordes für 13 Jahre ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 14,5 Jahren gefordert, der Verteidiger auf eine Höchststrafe von zwölf Jahren Haft plädiert.

Psychiatrischer Gutachter: Keine Störung der Einsichtsfähigkeit

Ein Gutachter hatte bei der Frau zwar eine "erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit" diagnostiziert. Die Frau habe eine Persönlichkeitsstörung entwickelt - nach einer Hirnblutung im Jahr 2005. Aber er betonte bei seiner Aussage am Freitagmorgen, auf die Einsichtsfähigkeit habe die Störung keinen Einfluss. Der Fachmann hatte sich gegen die Unterbringung in einem psychiatrischem Krankenhaus ausgesprochen.

Oberstaatsanwältin Katja König erklärte, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Unterbringung nicht gegeben seien, da nicht zu erwarten sei, dass die Frau ähnliche Taten erneut begehe.

Die Frau hatte im Verlauf des Prozesses vor Gericht angegeben, die Kinder getötet zu haben, um sie vor dem Vater zu schützen - dies wies dieser im Prozess jedoch von sich. Der Gutachter erklärte vor Gericht auch, dass sich bei der Frau nach der Trennung von ihrem Mann die Vorstellung versteift habe, dass dieser die gemeinsamen Kinder misshandle. Dieser Gedanke habe ihr Leben bestimmt. Die beiden Jungen lebten nach einer gerichtlichen Entscheidung hauptsächlich bei dem Mann in Mosbach (Neckar-Odenwald-Kreis).

Polizei findet Leichen an Ostern

Die gebürtige Schwetzingerin (Rhein-Neckar-Kreis) hatte ihre beiden Söhne, sieben und neun Jahre alt, am Karsamstag in ihrer Wohnung in Hockenheim (Rhein-Neckar-Kreis) zunächst mit Medikamenten betäubt und anschließend erstickt. Dann soll sie versucht haben, sich selbst das Leben zu nehmen.

Nachricht an Polizei: Habe etwas "Schlimmes getan"

Die Angeklagte hatte zuvor die Polizei informiert und angegeben, sie habe etwas "Schlimmes getan". Eine Polizistin und zwei Polizisten berichteten, dass die 44 Jahre alte Angeklagte mehrfach bedrohlich eine Waffe auf sie gerichtet hatte, nachdem sich die Beamten Zutritt zu der Wohnung verschafft hatten. Dass es sich um eine harmlose Schreckschusswaffe gehandelt hatte, wussten die Beamten zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Ein Beamter sagte aus, die Mutter habe es mit dem Herumfuchteln der Waffe offensichtlich darauf angelegt, dass sie von der Polizei erschossen wird.

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