Abbildung eines Kurzzeitkennzeichens

Vorwurf: Betrug mit Auto-Kurzzeit-Kennzeichen

Bundesgerichtshof: Freispruch für Ex-Mitarbeiterinnen der Kfz-Zulassungsstelle Wiesloch

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Ninja Degen
Bild Ninja Degen, SWR Studio Mannheim

Der BGH hat zwei frühere Mitarbeiterinnen der Kfz-Zulassungsstelle in Wiesloch und einen Unternehmer freigesprochen. Ihnen war Anstiftung zur Falschbeurkundung vorgeworfen worden.

Freispruch nach Revision: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat zwei ehemalige Mitarbeiterinnen der Kfz-Zulassungsstelle in Wiesloch (Rhein-Neckar-Kreis) und einen Unternehmer freigesprochen. Ihnen war Falschbeurkundung im Amt vorgeworfen worden. Das Landgericht Mannheim hatte die drei Angeklagten dafür im Oktober 2023 verurteilt - zu Geldstrafen und einer Bewährungsstrafe. Dagegen hatten die zwei Frauen und der Mann Revision eingelegt.

Verurteilung in Mannheim - Freispruch in Karlsruhe

Der ursprüngliche Vorwurf im Prozess am Mannheimer Landgericht: Die zwei Frauen und der Mann sollen bei der Erteilung von Auto-Erstzulassungen getrickst haben. Der Unternehmer hatte laut Anklage eine Geschäftspartnerin dazu gebracht, bei der Wieslocher Kfz-Zulassungsstelle Fahrzeugbriefe zu beantragen, ohne dass aber für diese Autos Erstzulassungen durchgeführt wurden. Die beiden ehemaligen Mitarbeiterinnen der Zulassungsstelle wussten darüber laut Anklage Bescheid. Sie wiesen demnach weitere Mitarbeitende an, die Zulassungsbescheinigungen ohne weitere Prüfung zu erteilen. Insgesamt ging es laut Anklage um mehr als 188.000 Kurzzeitkennzeichen.

Der BGH sah diesen Tatvorwurf nun - anders als das Mannheimer Landgericht - als nicht erwiesen an. Die Karlsruher Justizbehörde konnte keine Anstiftung zur Falschbeurkundung erkennen. Sie begründet ihre Entscheidung damit, dass das Datum der Erstzulassung eines Kraftfahrzeuges keine Tatsache sei, die im Fahrzeugbrief - im Sinne des Strafgesetzbuchs - beurkundet werde.

Verfahren mit BGH-Entscheidung und Freispruch abgeschlossen

Alle drei Angeklagten standen im ursprünglichen Verfahren in Mannheim auch wegen Bestechung vor Gericht - von diesem Vorwurf hatte sie aber bereits das Landgericht freigesprochen. Der Unternehmer war außerdem wegen Anstiftung zur unbefugten Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten verurteilt worden. Dieses Urteil bleibt laut BGH bestehen. Das Verfahren sei nun rechtskräftig abgeschlossen, so der BGH.

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