Zwei ehemalige Mitarbeiterinnen der Kfz-Zulassungsstelle in Wiesloch (Rhein-Neckar-Kreis) und ein Unternehmer aus der Region sind vom Landgericht Mannheim zu einer Bewährungsstrafe und zu Geldstrafen verurteilt worden. Die beiden Frauen hatten massenhaft Kurzzeitkennzeichen für den Unternehmer ausgestellt - ohne den tatsächlichen Bedarf zu prüfen.
Über 188.000 Kennzeichen wurden ausgestellt
Die Mitarbeiterinnen der Zulassungsstelle haben im Zeitraum von 2012 bis 2014 laut Gericht mehr als 188.000 Kurzzeitkennzeichen für den Unternehmer ausgestellt. Dabei hatten sie unter anderem auf die gesetzlich vorgeschriebene Bedarfsprüfung verzichtet. Der Unternehmer verkaufte die Kennzeichen dann im In- und Ausland weiter. Kurzzeitkennzeichen gelten maximal für fünf Tage und werden für Probefahrten mit dem Auto oder bei Überführungen verwendet.
Angeklagte von Hauptanklagepunkt Bestechung freigesprochen
Allen Angeklagten wurde ursprünglich Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit vorgeworfen. Der Vorwurf begründete sich darauf, dass die Zulassungsstelle dem Unternehmer nur die Hälfte der üblichen Gebühren für die Kennzeichen in Rechnung gestellt hatte.
Das Gericht gab am Mittwoch an, dass keine Korruption vorlag. Dieser Rabatt ging aber weder von den angeklagten Mitarbeiterinnen der Zulassungsstelle aus, noch hatte der Unternehmer auf die Beamtinnen eingewirkt, um die Kennzeichen günstiger zu beantragen, so der Vorsitzende Richter am Landgericht Mannheim, Andreas Lindenthal.
Vielmehr hätten zwei Vorgesetzte über die Vergünstigung entschieden. Die Verfahren gegen die beiden wurden bereits eingestellt.
Ahnungslose Autofahrer bekommen Strafzettel
Strafbar gemacht hat sich der Unternehmer, in dem er Kennzeichen mit Pässen von Personen beantragt hatte, die wiederum nichts davon wussten. Die Masche ist aufgeflogen, als die Personen Strafzettel für Vergehen bekamen, die sie nicht begangen hatten. Im Prozess wurde verdeutlicht, dass einige der Pässe in einem Koffer im Landratsamt in Wiesloch gelagert wurden.
Das Gericht verurteilte den Unternehmer zu einer Haftstrafe von einem Jahr wegen des Missbrauchs von Personendaten und Anstiftung zur falschen Beurkundung. Die Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die mitangeklagten Frauen wurden jeweils zu Geldstrafen verurteilt - wegen Anstiftung zur falschen Beurkundung im Amt.
Verteidiger sind zufrieden über das Ergebnis
Die Strafverteidigerin Heide Sandkuhl verteidigte im Prozess eine der beiden Frauen. Sie sei zufrieden, dass der Vorwurf der Bestechung fallen gelassen wurde. Die Verurteilung wegen des Vorwurfs der Anstiftung zur falschen Beurkundung im Amt sieht sie allerdings kritisch.
Auch Strafverteidiger Gerhard Strate, der den Unternehmer vertritt, zeigt sich zufrieden über den Freispruch von den Bestechungsvorwürfen. Die vom Gericht verhängte Strafe drehe sich um Punkte, die nicht im Mittelpunkt des Verfahrens standen, so Strate gegenüber dem SWR.
Jahrelange Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft beschäftigt sich nach eigenen Angaben bereits seit 2014 mit dem Prozess. Mitte Juli diesen Jahres war es zur Anklage gekommen. In den insgesamt 17 Prozesstagen hatte das Gericht zahlreiche Zeugen des Landratsamts geladen - unter anderem auch den amtierenden Landrat Stefan Dallinger (CDU).