Kurzkennzeichen-Prozess am Mannheimer Landgericht.

Deal mit der Zulassungsstelle?

Wiesloch: Prozess wegen Betrugs mit Kfz-Kennzeichen

Stand
Autor/in
Rosa Omenaca
Thomas Smolka

Zwei ehemalige Mitarbeiterinnen der Kfz-Zulassungsstelle in Wiesloch (Rhein-Neckar-Kreis) müssen sich seit Dienstag am Landgericht Mannheim wegen Bestechlichkeit verantworten.

Zwei Frauen sollen einem Heidelberger Unternehmer massenhaft Kurzzeitkennzeichen genehmigt haben - ohne Prüfung und gegen geringere Gebühren. Deshalb stehen eine ehemalige Referatsleiterin und ihre Abteilungsleiterin der Zulassungsstelle des Rhein-Neckar-Kreises in Wiesloch vor Gericht. Auch der Unternehmer ist am Mannheimer Landgericht mitangeklagt. Der Vorwurf gegen ihn: Bestechung.

Motiv der Beteiligten unklar

Die zwei ehemaligen Mitarbeiterinnen der Kfz-Zulassungsstelle sollen dem angeklagte Unternehmer allein innerhalb von zwei Jahren - von November 2012 bis Oktober 2014 - mehr als 188.000 Kurzzeit-Kennzeichen ausgestellt haben. Die gesetzlich vorgeschriebene Bedarfsprüfung habe dabei nicht stattgefunden. Außerdem sollen die beiden Frauen lediglich die Hälfte der vorgesehenen Gebühren erhoben haben: 5,10 Euro statt 10,20 Euro pro Kennzeichen. Noch ist nicht ganz klar, was die beiden Frauen von dem Geschäft hatten. Laut Staatsanwaltschaft hatten sie keine persönlichen Vorteile durch die ihnen vorgeworfenen Taten.

Ahnungslose Autofahrer bekommen Strafzettel

Der Heidelberger Unternehmer soll, so die Staatsanwaltschaft, in rund 800 Fällen für den Erwerb der Kennzeichen Namen und Daten von etwa 14 Menschen angegeben haben, die davon nichts wussten, zum größten Teil aus dem Ausland. Sie bemerkten das erst, als sie Strafmandate wegen zu schnellen Fahrens, Unfallflucht oder Tankbetrugs bekamen, mit denen sie nichts zu tun hatten, und sich beim Regierungspräsidium beschwerten. So flog die Sache im Jahr 2014 auf.

Staatsanwaltschaft spricht von Bandenkriminalität

Die Firma des Heidelberger Unternehmers soll die Kennzeichen weiterverkauft haben, an viele Zulassungsfirmen in Deutschland und im Ausland. Die Staatsanwaltschaft sprach in diesem Zusammenhang von Bandenkriminalität.

Für den Prozess sind 20 Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird Ende Oktober erwartet.

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