Nach Vorfall in Mannheim

Meinung: Polizeieinsätze gegen Aktivisten müssen verhältnismäßig sein

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Autor/in
Knut Bauer

Nachdem eine Polizistin in Mannheim Öl über den Kopf einer Klimaaktivistin geschüttet haben soll, verteidigt die Deutsche Polizeigewerkschaft das Vorgehen. Das ist kontraproduktiv und könnte zu einer weiteren Eskalation beitragen, findet Knut Bauer.

Natürlich kennt auch ein Gewerkschaftschef das Polizeigesetz, Aber wenn man jeden Tag damit zu tun hat, vergisst man mit der Zeit vielleicht die Einzelheiten. Deshalb kurz zur Erinnerung: "Kommen für die Wahrnehmung einer polizeilichen Aufgabe mehrere Maßnahmen in Betracht, so hat die Polizei die Maßnahme zu treffen, die den Einzelnen und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigt", heißt es in Paragraf 5.

Mit anderen Worten: Einsätze der Polizei müssen verhältnismäßig sein. Auch wenn die Klimaaktivisten mit ihren Sitzblockaden möglicherweise Straftaten begehen, ist das keine Rechtfertigung dafür, dass einem Beamten mal die Hutschnur reißt, wie es der Gewerkschaftschef ausdrückt. Schließlich hätten sie breite Zustimmung aus der genervten Bevölkerung. Und die Bürger wünschten sich ein hartes Vorgehen gegen die Klimaaktivisten.

Bürgerwille nicht Maß der Dinge

Sorry - aber wo kommen wir dahin, wenn sich die Polizei bei ihren Einsätzen nach dem Bürgerwillen richtet? Soll die Streife bei einer Tempokontrolle weggucken, wenn sie einen Raser erwischt, weil der Bürger grade mal gern aufs Gas drückt? Durch solche Äußerungen wird die Diskussion um die Klimaaktivisten unnötig aufgeheizt. Der Gewerkschaftschef schüttet hier weiter Öl ins Feuer. Das ist kontraproduktiv, ebenso wie der Hinweis, dass die Polizei wegen der Einsätze gegen die Klima-Aktivisten andere Aufgaben nicht wahrnehmen könne.

Portraitbild Knut Bauer, SWR Landespolitik
Knut Bauer, SWR Landespolitik

Polizeiliche Maßnahmen müssen immer verhältnismäßig sein

Mit Verlaub: Wie viele Beamte sind bei den Aktionen im Einsatz? Eine überschaubare Zahl. Wenn ich als Fußballfan ins Stadion gehe, sind Hundertschaften im Einsatz, um Begegnungen von millionenschweren Profis und Vereinen zu sichern. Auch das zahlt übrigens die Allgemeinheit. Bleiben wir also beim Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Egal wo, wie und mit oder gegen wen: Für alle Einsätze gilt auch der zweite Teil von Paragraph 5 im Polizeigesetz: "Durch eine polizeiliche Maßnahme darf kein Nachteil herbeigeführt werden, der erkennbar außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg steht".

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