Sprengsatz in Drogeriemarkt gezündet

Urteil in Karlsruhe: dm-Erpresser muss sieben Jahre in Haft

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Cornelia Stenull
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Das Landgericht Karlsruhe hat einen 53-Jährigen zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Er hatte mehrere Hunderttausend Euro in Bitcoins von der Drogeriemarktkette dm erpresst.

Das Landgericht Karlsruhe hat den dm-Erpresser wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und Herbeiführung einer Explosion in Tateinheit zu sieben Jahre Haft verurteilt. Der Mann muss außerdem rund eine halbe Million Euro an die geschädigte Drogeriemarktkette dm zahlen. Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden.

Urteil gegen dm-Erpresser niedriger als erwartet

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von neun Jahren gefordert. Da der Angeklagte nach Einschätzung der Richter auf alle Vermögenswerte verzichtet, die er nach Erhalt der erpressten Summe angehäuft hatte, und das Geld nicht verprasst hat, fiel das Urteil des Gerichts niedriger aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert. Weil nach Ansicht des Gerichts Fluchtgefahr besteht, bleibt der Verurteilte weiter in Untersuchungshaft und wird dann zum Strafantritt direkt ins Gefängnis überführt.

Umfassendes Geständnis zu Beginn des Prozesses

Bereits zu Beginn des Prozesses im März hatte der 53-jährige Angeklagte gestanden, von der Drogeriemarktkette im September 2019 rund eine halbe Million Euro in der Kryptowährung Bitcoin erpresst zu haben. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, hatte er in einer Freiburger dm-Filiale einen Sprengsatz gezündet.

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Er habe nach wiederholtem Burnout als Pfleger nicht mehr arbeiten und sich bis zur Rente ein Auskommen sichern wollen, sagte der Angeklagte zu seinen Beweggründen. "Ich wollte keinen Menschen schädigen", beteuerte der Mann zu Prozessbeginn vor dem Landgericht. Bei der Explosion des Sprengsatzes in der Freiburger dm-Filiale entstand ein Schaden von 20.000 Euro. Verletzt wurde niemand, weil der Sprengsatz außerhalb der Ladenöffungszeiten gezündet wurde.

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