Prozess vor dem Landgericht Baden-Baden

Gericht bestätigt Sicherungsverwahrung für verurteilten Sexualstraftäter

Stand
Autor/in
Patrick Neumann
Matthias Stauss
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Ein verurteilter Schwimmlehrer muss nach seiner Gefängnisstrafe in Sicherungsverwahrung. Das hat das Landgericht Baden-Baden bestätigt. Der Mann war bereits 2018 verurteilt worden.

Der wegen sexuellen Missbrauchs in 138 Fällen verurteilte Schwimmlehrer muss nach seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung. So lautete das Urteil des Landgerichts Baden-Baden im Prozess am Freitag. Die Begründung: Die Pädophilie sei bei dem Angeklagten eine eingeschliffene Verhaltensweise. Es gehe von ihm ein hohes Risiko für weitere Taten aus, so das Gericht. Der Mann nahm das Urteil regungslos entgegen.

Verteidigung hatte Sicherungsverwahrung abgelehnt

Damit sind die Richter den Forderungen der Baden-Badener Staatsanwaltschaft gefolgt. Die hatte am Donnerstag in ihrem Plädoyer die Sicherungsverwahrung gefordert. Die massive Gefahr durch den Mann bleibe bestehen, deswegen müsse es bei der bereits verhängten Sicherungsverwahrung bleiben.

Das Gericht sprach in der Urteilsbegründung auch von einer eingeschliffenen Verhaltensweise, die bei dem Mann festgestellt worden sei. Auch habe er in den zurückliegenden drei Jahren in Haft ihm angebotene Therapiemöglichkeiten, die zu einer relevanten Reduzierung seiner Gefährlichkeit hätten beitragen können, abgelehnt.

"Aufgrund der Pädophilie und aus dem festgestellten Hang des Angeklagten ergibt sich auch dessen Gefährlichkeit."

Der Verteidiger des Schwimmlehrers war anderer Meinung. Er hatte sich gegen die Sicherungsverwahrung ausgesprochen. Es habe eine mediale Vorverurteilung gegeben, hieß es im Plädoyer. Nach Ansicht der Verteidigung sei nicht klar, ob der Angeklagte zum Wiederholungstäter werde. 

Dutzende Kinder während des Schwimmunterrichts missbraucht

Bereits vor fünf Jahren sah es das Baden-Badener Landgericht als erwiesen an, dass der damals 34 Jahre alte Schwimmlehrer während des Schwimmunterrichts Kinder im Alter zwischen vier und 12 Jahren sexuell missbraucht hatte. Im November 2018 wurde der damals 34-Jährige zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt.

Er berührte die Kinder unangemessen und machte heimlich Fotos von ihnen mit einer Unterwasser-Kamera. Auch in Umkleidekabinen kam es zu sexuellen Übergriffen, während die Eltern der Kinder im Schwimmbereich warteten.

Die Richter am Landgericht Baden-Baden hatten bei der Urteilsverkündung 2018 eine Sicherungsverwahrung angeordnet, gegen die der Angeklagte beim Bundesgerichtshof Einspruch einlegte. Dadurch kam es zu dem erneuten Prozess in diesem Jahr.

Gegen das jetzt verkündete Urteil kann der Angeklagte innerhalb einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt werden.

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