Zum Auftakt der Verhandlung machte der Angeklagte keine Angaben. Es geht für das Landgericht Baden-Baden nun darum, zu prüfen, ob der Mann seine sexuelle Veranlagung eingesteht. Das sei entscheidend in der Frage, ob er nach zwölf Jahren Haft in Sicherungsverwahrung kommt oder nicht. Die Verhandlung ist auf vier Tage angesetzt. Das Urteil wird am 10. März erwartet.
Bleibt es bei einer Sicherungsverwahrung nach der Haft?
Im November 2018 war der damals 34-jährige Schwimmlehrer zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden. Danach, so der Urteilsspruch, soll er zur Sicherungsverwahrung in eine psychiatrische Einrichtung kommen. Dagegen wehrt sich der Verurteilte, daher hatte er vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Revision eingelegt. Nach der Entscheidung des BGH muss nun über die Sicherungsverwahrung neu verhandelt und entschieden werden.
Dutzende Kinder während des Schwimmunterrichts missbraucht
Das Gericht hatte es im ersten Prozess als erwiesen angesehen, dass der Mann als Schwimmlehrer im Badischen in mindestens 133 Fällen Kinder im Alter zwischen vier und zwölf Jahren während des Schwimmunterrichts sexuell missbraucht hat. Er berührte die Kinder unangemessen und machte heimlich Fotos von ihnen mit einer Unterwasser-Kamera. Auch in Umkleidekabinen kam es zu sexuellen Übergriffen, während die Eltern der Kinder im Schwimmbereich warteten.
Teilgeständnis zu Beginn des Prozesses
Der Angeklagte hatte damals zu Prozessbeginn über seinen Anwalt ein Teilgeständnis abgelegt. Er versuchte auch, seinen damaligen Chef als Auftraggeber der Taten zu beschuldigen. Das allerdings war, so das Gericht, eine unwahre Schutzbehauptung.
Die sexuellen Übergriffe verübte der Täter in verschiedenen Schwimmbädern in Baden - unter anderem in Kuppenheim, Gernsbach, Bad Herrenalb und Baden-Baden. Auf die Spur kam man dem Mann, weil sich Kinder ihren Eltern anvertrauten, die dann Anzeige erstatteten.