Der wegen sexuellen Missbrauchs in 133 Fällen verurteilte Mann soll nach Verbüßung seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung kommen. Das forderte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer am Donnerstag vor dem Baden-Badener Landgericht.
Staatsanwaltschaft spricht von massiver Gefahr
Es handele sich um erhebliche Straftaten. Die massive Gefahr durch den Mann bleibe bestehen, deswegen müsse es bei der bereits verhängten Sicherungsverwahrung bleiben, betonte die Staatsanwaltschaft. Die Nebenklage schloss sich in ihrem Plädoyer der Forderung an und betonte ebenfalls, dass eine Gefahr von dem verurteilten Schwimmlehrer ausgehe.
Laut psychiatrischem Gutachten ist anzunehmen, dass der Angeklagte pädophil ist und eine hohe Rückfallgefahr besteht. Demnach lägen die Voraussetzungen für die Sicherungsverwahrung vor.
Verteidigung lehnt Sicherungsverwahrung ab
Die Verteidigung des Angeklagten forderte die Aufhebung der Sicherungsverwahrung. Es habe eine mediale Vorverurteilung gegeben, hieß es im Plädoyer. Außerdem wurde ein neues psychiatrisches Gutachten gefordert. Nach Ansicht der Verteidigung sei nicht klar, ob der Angeklagte zum Wiederholungstäter werde.
Urteil im Schwimmlehrerprozess am Freitag erwartet
Bereits vor fünf Jahren sah es das Baden-Badener Landgericht als erwiesen an, dass der damals 34 Jahre alte Schwimmlehrer während des Schwimmunterrichts Kinder im Alter zwischen vier und 12 Jahren sexuell missbraucht hat. Damals wurde eine Sicherungsverwahrung angeordnet, gegen die der Angeklagte beim Bundesgerichtshof Einspruch einlegte und in Revision ging.
Nun muss das Landgericht Baden-Baden erneut entscheiden, ob von dem Angeklagten auch weiterhin eine Gefahr ausgeht, oder ob er, so wie sein Anwalt fordert, nach der Haft freikommen wird. Das Urteil wird am Freitag erwartet.