Ein Mann aus Pforzheim muss sich zum zweiten Mal wegen versuchten Mordes vor Gericht verantworten. Der 37-Jährige war im vergangenen Jahr zu einer hohen Haftstrafe verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil jedoch wieder auf.
Das Gericht erkannte einen schweren Verhandlungsfehler. So sei dem 37-Jährigen die Anklageschrift nicht in seiner Muttersprache Kurdisch, sondern in türkischer Sprache vorgelegt worden, so die Begründung. Deshalb müsse der Fall vor einer anderen Kammer neu verhandelt werden.
Ehefrau in Pforzheim von Balkon gestürzt
Das Landgericht Karlsruhe hatte den Mann aus Pforzheim im Frühjahr vergangenen Jahres zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Gericht war davon überzeugt, dass er bei einem Streit zu Hause seine Ehefrau vom Balkon der gemeinsamen Wohnung im vierten Stock eines Mehrfamilienhauses gestürzt hatte. Sie landete auf dem Balkon darunter, wo der Angeklagte sie anschließend, so die Kammer damals, beinahe zu Tode würgte.
Anderes Urteil vor Landgericht Karlsruhe möglich
Die Verteidigung hatte im ersten Prozess eine Bewährungsstrafe gefordert. Dass er seine Frau vom Balkon geworfen habe, bestritt der Mann in der Verhandlung. Er ging deshalb gegen das Urteil in Revision. Die Kammer, die den Fall nun neu verhandelt, ist in ihrer Urteilsfindung völlig frei. Sie kann theoretisch ein ganz anderes Urteil sprechen, zum Beispiel wenn sich die Beweislage in der Zwischenzeit geändert hat. Für den erneuten Prozess sind sechs Verhandlungstage eingeplant.
Wir hatten zuvor in diesem Artikel ausführlich über den Prozess berichtet:
Urteil im Prozess um versuchten Mord in Pforzheim Frau vom Balkon gestoßen: Mehr als 13 Jahre Haft
13 Jahre und 6 Monate wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, so das Urteil im Prozess um einen Mann, der seine Frau vom Balkon geworfen hat.