Der Angeklagte erklärte sich zu Prozessbeginn am Landgericht Baden-Baden bereit, Angaben zu den Vorwürfen zu machen. Allerdings wurde die Öffentlichkeit für den Zeitraum der Aussage des Mannes vom Prozess ausgeschlossen. Grund ist, dass die Privatsphäre der Opfer und des Täters geschützt werden sollen.
Die Missbrauchs-Handlungen, die dem jungen Mann vorgeworfen werden, sollen sich bereits im Jahr 2015 ereignet haben. Damals soll er zwei zehn bis zwölf Jahre alte Jungen in seiner Wohnung in einer Murgtalgemeinde sexuell missbraucht haben.
Von seinen Taten soll er Videos und Fotos angefertigt haben. Darüber hinaus soll der Angeklagte im Besitz von mehr als 20.000 kinder- und jugendpornografischen Bildern und Videos gewesen sein. Diese wurden auf seinen Computern sichergestellt.
Der Angeklagte machte zu Prozessbeginn Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen. Er habe nach der Schule zunächst eine Ausbildung zum Mechatroniker gemacht. Später habe er sich als Erzieher ausbilden lassen. Darüber hinaus gab er an, an Angst- und Panikstörungen zu leiden.
Offenbar keine Taten in Gernsbacher Kita
Der im Jahr 1996 geborene mutmaßliche Täter war zeitweise in einer Kindertagesstätte in Gernsbach (Kreis Rastatt) beschäftigt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gebe es aber keine Hinweise darauf, dass sich die Taten in diesem Umfeld ereignet hätten.
Neues Schutzprojekt Landkreis Rastatt kämpft gegen sexualisierte Gewalt bei Kindern und Jugendlichen
Der Landkreis Rastatt beteiligt sich am Landes-Projekt "Starke Bündnisse gegen sexualisierte Gewalt". Ziel ist es, Kinder und Jugendliche besser zu schützen.
Prozess in Baden-Baden soll bis 2025 dauern
Der Prozess vor dem Landgericht Baden-Baden ist auf 15 Tage angesetzt. Mit einem Urteil wird erst im kommenden Frühjahr gerechnet. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe Anfang dieses Jahres wurde der Mann unmittelbar vom Dienst in der Kinderbetreuung in Gernsbach suspendiert.