Gemeinderat beschließt auch Cuppamare-Nutzung für Schwimmunterricht

Nach Panne bei Kommunalwahl in Rastatt: Wiederholung am 20. Oktober

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Sven Huck
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Nach der Briefwahl-Panne in Rastatt soll die Kommunalwahl in den Stadtteilen am 20. Oktober wiederholt werden. Zudem soll es Schwimmunterricht für Rastatter Kinder in Kuppenheim geben.

Die Kommunalwahl in Rastatt vergangenen Juni ist teilweise ungültig und muss in fünf Stadtteilen wiederholt werden. Der Gemeinderat der Stadt hat in seiner Sitzung am Montag einstimmig den 20. Oktober als Termin festgelegt. Dann wird die Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl in den Stadtteilen wiederholt. Der Kreistag des Landkreises Rastatt soll am Dienstag denselben Termin für die Wiederholung der Kreistagswahl in den fünf Rastatter Stadtteilen festlegen.

Dies sei der früheste Termin, der in Frage komme, hieß es von der Rastatter Stadtverwaltung. Begründet wird das mit Vorbereitungen, die nötig sind. Zum Beispiel müsse das Wählerverzeichnis überprüft werden, so die Rastatter Oberbürgermeisterin Monika Müller (SPD) im Vorfeld der Sitzung.

Etwa 400 bis 500 Menschen seien mittlerweile umgezogen. Auch Sterbefälle seien möglich. Zudem muss geprüft werden, ob alle ursprünglichen Bewerberinnen und Bewerber wählbar sind. Neue Bewerbungen sind nicht möglich. Auch digitale Arbeiten zu Vorbereitung und Auswertung seien noch nötig.

Außerdem müssen die Wahlbenachrichtigungen rechtzeitig zugestellt werden. Diese sollen nach den Sommerferien so schnell wie möglich verschickt werden.

Es muss noch einmal überprüft werden, ob alle wählbar sind, die auf den Stimmzetteln stehen.

In fünf Stadtteilen muss Kommunalwahl wiederholt werden

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte die Kommunalwahl in Rastatt teilweise für ungültig erklärt. Davon betroffen sind die Stadtteile Rauental, Niederbühl mit Förch, Plittersdorf, Ottersdorf und Wintersdorf. Erneut gewählt werden müssen dort die Vertreterinnen und Vertreter des Kreistags, des Rastatter Gemeinderats und die jeweiligen Ortschaftsräte. Die Kommunalwahl in der Rastatter Kernstadt bleibt dagegen gültig.

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Cuppamare wird für Schwimmunterricht kostenfrei gemietet

Weiteres Thema in der Sitzung war die Situation beim Schwimmunterricht der Schulen und bei den Schwimmkursen. Der Gemeinderat beschloss, das Hallenbad Cuppamare in Kuppenheim (Kreis Rastatt) ab Mitte September kostenfrei zu mieten, zunächst für zwei Jahre mit Option auf Verlängerung. Das Bad sollte eigentlich geschlossen werden. So sollen Schwimmunterricht und -kurse sichergestellt werden. Das Cuppamare soll Schulen und Vereinen zur Verfügung gestellt werden. Einen öffentlichen Badebetrieb wird es nicht geben.

Stadt Rastatt trägt Kosten

Die Stadt Rastatt bezahlt die Kosten für nötiges Personal sowie für Energie, Technik und Reinigung. Personal soll nur soviel zur Verfügung gestellt werden, wie für den Erhalt notwendig ist, zum Beispiel für die Technik. Die Obergrenze soll bei 400.000 Euro pro Jahr liegen.

Die Aufsicht über die Bahnen werden die Schulen und Vereine selbst übernehmen müssen.

Zum neuen Schuljahr sei ein entsprechender Vertrag mit der Stadt Kuppenheim anvisiert, so Oberbürgermeisterin Müller. Der Leihvertrag soll jetzt ausgearbeitet werden. Rastatter Schulen sowie Vereine, wie zum Beispiel die DLRG, aber auch Eltern hätten sich bereits positiv geäußert. Die Schulen in Kuppenheim sollen das Cuppamare kostenfrei nutzen können.

Der Kuppenheimer Gemeinderat hatte beschlossen, das Hallenfreibad Cuppamare Ende September zu schließen. Eine Sanierung wäre zu teuer. In Rastatt gibt es derzeit kein Hallenbad. Ende 2027/Anfang 2028 soll ein neues Kombibad eröffnet werden.

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