Das Rathaus in Rastatt.

Gemeinderat stimmt auch über Cuppamare-Nutzung ab

Nach Panne bei Wahl in Rastatt: Termin für Wiederholung wird festgelegt

Stand
Autor/in
Sven Huck
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Nach der Briefwahl-Panne in Rastatt muss der Gemeinderat einen Termin für die Wahlwiederholung in den Stadtteilen festlegen. Auch darüber, ob Rastatter Kinder in Kuppenheim schwimmen lernen, wird abgestimmt.

Die Kommunalwahl in Rastatt vergangenen Juni ist teilweise ungültig und muss in fünf Stadtteilen wiederholt werden. Der Gemeinderat der Stadt soll in seiner Sitzung am Montag den Termin festlegen. Die Stadtverwaltung schlägt den 20. Oktober vor.

Dies sei der früheste Termin, der in Frage komme, heißt es. Begründet wird das mit Vorbereitungen, die nötig sind. Zum Beispiel müsse das Wählerverzeichnis überprüft werden, so die Rastatter Oberbürgermeisterin Monika Müller (SPD).

Etwa 400 bis 500 Menschen seien mittlerweile umgezogen. Auch Sterbefälle seien möglich. Zudem muss geprüft werden, ob alle ursprünglichen Bewerberinnen und Bewerber wählbar sind. Neue Bewerbungen sind nicht möglich. Auch digitale Arbeiten zu Vorbereitung und Auswertung seien noch nötig.

Es muss noch einmal überprüft werden, ob alle wählbar sind, die auf den Stimmzetteln stehen.

Zudem müssen die Wahlbenachrichtigungen rechtzeitig zugestellt werden. Diese sollen nach den Sommerferien so schnell wie möglich verschickt werden.

In fünf Stadtteilen muss Kommunalwahl wiederholt werden

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte die Kommunalwahl in Rastatt teilweise für ungültig erklärt. Davon betroffen sind die Stadtteile Rauental, Niederbühl mit Förch, Plittersdorf, Ottersdorf und Wintersdorf. Erneut gewählt werden müssen dort die Vertreterinnen und Vertreter des Kreistags, des Rastatter Gemeinderats und die jeweiligen Ortschaftsräte. Die Kommunalwahl in der Rastatter Kernstadt bleibt dagegen gültig.

Der Rastatter Gemeinderat entscheidet am Montag über den Termin für die Wiederholung der Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl. Der Kreistag des Landkreises Rastatt soll am Dienstag denselben Termin für die Wiederholung der Kreistagswahl in den fünf Rastatter Stadtteilen festlegen.

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Wird Cuppamare für Schwimmunterricht geliehen?

Weiteres Thema in der Sitzung des Rastatter Gemeinderats ist die Situation beim Schwimmunterricht der Schulen und bei den Schwimmkursen. Um Schwimmunterricht und -kurse sicherzustellen, wird darüber abgestimmt, ob die Stadt das Hallenbad Cuppamare in Kuppenheim (Kreis Rastatt) leiht, das eigentlich geschlossen werden soll. Es soll dann Schulen und Vereinen zur Verfügung gestellt werden, so der Vorschlag. Einen öffentlichen Badebetrieb wird es nicht geben.

Stadt Rastatt müsste Kosten tragen

Die Stadt Rastatt müsste dann Kosten für Energie, Technik und Reinigung tragen. Personal soll nur soviel zur Verfügung gestellt werden, wie für den Erhalt notwendig ist, zum Beispiel für die Technik.

Die Aufsicht über die Bahnen werden die Schulen und Vereine selbst übernehmen müssen.

Zum neuen Schuljahr sei ein entsprechender Vertrag mit der Stadt Kuppenheim anvisiert, so Oberbürgermeisterin Müller. Rastatter Schulen sowie Vereine, wie zum Beispiel die DLRG, aber auch Eltern hätten sich bereits positiv geäußert. Die Schulen in Kuppenheim sollen das Cuppamare kostenfrei nutzen können.

Der Kuppenheimer Gemeinderat hatte beschlossen, das Hallenfreibad Cuppamare Ende September zu schließen. Eine Sanierung wäre zu teuer.

Alternative wäre ein mobiles Schwimmbecken

Zur Abstimmung steht auch eine Alternative für das Cuppamare. Und zwar ein mobiles Becken in einer Halle in Rastatt, um Schwimmmöglichkeiten für Schulen und Vereine bereitzustellen. Das sei allerdings die teurere Variante, so die Oberbürgermeisterin. Der Vorschlag der Verwaltung sei deshalb, das Cuppamare zu leihen.

In Rastatt gibt es derzeit kein Hallenbad. Ende 2027/Anfang 2028 soll ein neues Kombibad eröffnet werden.

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