Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Kommunalwahl in Rastatt am 9. Juni 2024 teilweise für ungültig erklärt. Das hat das Landratsamt Rastatt am Dienstag in einer Mitteilung bekannt gegeben. Die Wahl muss deswegen in einigen Stadtteilen wiederholt werden.
Davon betroffen seien die Stadtteile Rauental, Niederbühl mit Förch, Plittersdorf, Ottersdorf und Wintersdorf. Erneut gewählt werden müssten dort die Vertreterinnen und Vertreter des Kreistags, des Rastatter Gemeinderats und die jeweiligen Ortschaftsräte, so das Landratsamt Rastatt. Von der Wiederholung der Wahl seien alle Wahlberechtigten in den fünf Stadtteilen betroffen, das seien gut 9.000 Menschen.
Wahl soll möglichst schnell wiederholt werden
Das Regierungspräsidium habe eine möglichst schnelle Wahlwiederholung bis spätestens Anfang Dezember angeordnet. Am 23. Juli wird nach Angaben des Landratsamtes das Thema in einer Sitzung im Kreistag behandelt, dann sollen die erforderlichen Beschlüsse gefasst werden.
Die Rastatter Oberbürgermeisterin Monika Müller (SDP) bedankt sich in einer Pressemitteilung bei allen Wahlberechtigten für ihre Geduld und entschuldigt sich für die Wiederholung. "So ärgerlich die Wiederholung der Wahlen in unseren Ortsteilen ist, hoffe ich, dass sie auch als Beleg dafür gewertet wird, dass unsere Demokratie funktioniert und jede und jeder wählen können muss", wird die Oberbürgermeisterin zitiert.
Kommunalwahl Rastatt: Rund 1.000 Personen konnten nicht wählen
Rund 1.000 Menschen in Niederbühl, Ottersdorf, Plittersdorf, Rauental und Wintersdorf hatten ihre Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl nicht erhalten und konnten so bei der Wahl am 9. Juni nicht abstimmen. Grund sei eine Panne beim Versand der Briefwahlunterlagen durch eine externe Firma gewesen, so die Stadt Rastatt.
Ebenfalls gerügt wurde die Durchführung der Briefwahl in der Rastatter Kernstadt. Hier konnte das Regierungspräsidium nach eigenen Angaben aber "keine ergebnisrelevanten Verstöße gegen wesentliche Wahlvorschriften feststellen".