Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat die Kommunalwahl in Rastatt am 9. Juni 2024 teilweise für ungültig erklärt. Das hat das Landratsamt Rastatt am Dienstag in einer Mitteilung bekannt gegeben. Die Wahl muss deswegen in einigen Stadtteilen wiederholt werden.
Davon betroffen seien die Stadtteile Rauental, Niederbühl mit Förch, Plittersdorf, Ottersdorf und Wintersdorf. Erneut gewählt werden müssten dort die Vertreterinnen und Vertreter des Kreistags, des Rastatter Gemeinderats und die jeweiligen Ortschaftsräte, so das Landratsamt Rastatt. Von der Wiederholung der Wahl sind laut Regierungspräsidium Karlsruhe alle Wahlberechtigten in den fünf Stadtteilen betroffen, das sind gut 9.000 Menschen.
Die Kommunalwahl in der Rastatter Kernstadt bleibt dagegen gültig. Allerdings wurde die Durchführung der Briefwahl auch dort vom Regierungspräsidium gerügt. Die Behörde konnte aber nach eigenen Angaben "keine ergebnisrelevanten Verstöße gegen wesentliche Wahlvorschriften feststellen".
Wahl soll möglichst schnell wiederholt werden
Das Regierungspräsidium habe eine möglichst schnelle Wahlwiederholung bis spätestens Anfang Dezember angeordnet. Am 23. Juli wird nach Angaben des Landratsamtes das Thema in einer Sitzung im Kreistag behandelt, dann sollen die erforderlichen Beschlüsse gefasst werden.
Die Rastatter Oberbürgermeisterin Monika Müller (SDP) bedankt sich in einer Pressemitteilung bei allen Wahlberechtigten für ihre Geduld und entschuldigt sich für die Wiederholung. "So ärgerlich die Wiederholung der Wahlen in unseren Ortsteilen ist, hoffe ich, dass sie auch als Beleg dafür gewertet wird, dass unsere Demokratie funktioniert und jede und jeder wählen können muss", wird die Oberbürgermeisterin zitiert.
Kommunalwahl Rastatt: Rund 1.000 Personen konnten nicht wählen
Rund 1.000 Menschen in Niederbühl, Ottersdorf, Plittersdorf, Rauental und Wintersdorf hatten ihre Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl nicht erhalten und konnten so bei der Wahl am 9. Juni nicht abstimmen. Grund sei eine Panne beim Versand der Briefwahlunterlagen durch eine externe Firma gewesen, so die Stadt Rastatt.
Missverständnis könnte rechtliche Konsequenzen haben
Laut einem Verantwortlichen der Wahlorganisation der Stadt Rastatt habe es mit dem externen Unternehmen ein Missverständnis über die Zuständigkeiten gegeben. Die Stadt Rastatt betont, die jetzt betroffenen Stadtteile bei der vertraglichen Regelung zur Auslieferung der Briefwahlunterlagen mitgemeint zu haben. Die externe Firma fasste das offenbar anders auf. Anwälte sollen jetzt prüfen, ob die Stadt Rastatt rechtliche Schritte einleiten kann.
Eine erste Konsequenz hat der Vorfall aber schon: Oberbürgermeisterin Monika Müller hat entschieden, bei der Briefwahl künftig nicht mehr mit externen Unternehmen zusammenzuarbeiten.