Fahrlässige Tötung eines Radaktivisten

Nach Tod von Natenom im Enzkreis: Strafbefehl gegen Autofahrer

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Mathias Zurawski
Mathias Zurawski

Nach dem Tod des Radaktivisten Natenom wurde jetzt Strafbefehl gegen einen 78-jährigen Autofahrer erlassen. Er soll den Radfahrer übersehen und den tödlichen Unfall verursacht haben.

Am 30. Januar dieses Jahr kam der bundesweit bekannte Fahrradaktivist Natenom bei einem Verkehrsunfall im Enzkreis ums Leben. Jetzt hat das Amtsgericht Pforzheim Strafbefehl gegen einen 78-jährigen Autofahrer erlassen und ein zweimonatiges Fahrverbot gegen den Mann verhängt. Der Angeklagte hat Einspruch eingelegt.

Autofahrer soll Natenom aus Unachtsamkeit übersehen haben

Zum Zeitpunkt des Unfalls am Abend des 30. Januar herrschten laut Staatsanwaltschaft auf der Landstraße zwischen Neuhausen und Schellbronn im Enzkreis gute Sichtverhältnisse. Trotzdem habe der 78-jährige Autofahrer den Radaktivisten aus Unachtsamkeit übersehen. Er sei mit einer Geschwindigkeit von 80 bis 90 Stundenkilometern ungebremst auf den 43-Jährigen aufgefahren. Der Radfahrer starb noch an der Unfallstelle.

Der unter dem Pseudonym Natenom bekannte Aktivist habe sich zuvor korrekt verhalten, sei mit Warnweste und eingeschaltetem Licht gefahren, so die Ermittlungen.

Wir haben in diesem Artikel ausführlich über den Unfalltod des Pforzheimer Radaktivisten Natenom berichtet:

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78-Jähriger legt Einspruch gegen Strafbefehl nach Unfall mit Natenom ein

Das Amtsgericht Pforzheim hat mittlerweile auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über 150 Tagessätze wegen fahrlässiger Tötung gegen den 78-jährigen Autofahrer erlassen. Außerdem wurde ein zweimonatiges Fahrverbot verhängt.

Der Angeklagte habe jedoch Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Bleibt es dabei, kommt es zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung.

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