Prozess am Landgericht Karlsruhe

Getötete Frau in Philippsburg: Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft für Ehemann

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Autor/in
Annika Jost
Reporterin Annika Jost

Im Mordprozess vor dem Landgericht Karlsruhe hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haft für den Angeklagten gefordert. Ihm wird vorgeworfen, seine Ehefrau in Philippsburg ermordet zu haben.

Die Staatsanwaltschaft hat im Mordprozess um eine getötete Frau in Philippsburg (Landkreis Karlsruhe) eine lebenslange Gefängnisstrafe für den Angeklagten gefordert. Der Mann soll nach Meinung der Staatsanwaltschaft seine Ehefrau im März 2023 in ihrer Wohnung ermordet haben.

Nebenklage schließt sich Forderung von Staatsanwaltschaft an

Die Staatsanwältin geht von einer geplanten Tat aus niedrigen Beweggründen aus. Der Angeklagte habe weder seine Geliebte, noch die Kinder oder sein Ansehen verlieren wollen und da sei die Ehefrau im Weg gestanden, so die Staatsanwältin. Die Nebenklage, die die Eltern der getöteten Frau vertritt, schloss sich der Forderung nach einer lebenslangen Gefängnisstrafe an.

Eine Straße mit parkenden Autos in Philippsburg; Eine 36-Jährige ist in Philippsburg getötet worden. Ihr Ehemann wird verdächtigt.
Eine 36-Jährige ist in Philippsburg getötet worden. Ihr Ehemann wird verdächtigt.

Kein Plädoyer der Verteidigung des Angeklagten

Die Verteidigung stellte hingegen keinen konkreten Antrag auf Strafe oder Freispruch. Jedoch merkte der Verteidiger Zweifel an der Glaubwürdigkeit von Indizien wie der Fitnessuhr und dem Smartphone an. Damit sei die gesamte Beweisführung unsicher, so der Anwalt. Er fragte die Richter, ob sie sich der Täterschaft des Angeklagten wirklich sicher sein könnten.

Emotionale Reaktionen im Landgericht Karlsruhe

Der Zuschauerbereich im Schwurgericht des Landgerichts Karlsruhe war voll besetzt, wie schon an den anderen acht Verhandlungstagen. Als die Staatsanwältin ihr Plädoyer vorlas, kam es immer wieder zu emotionalen Reaktionen bei Freunden und Familie der Toten. So fingen bei der Beschreibung des Tathergangs immer wieder Angehörige an zu weinen. Auch der Angeklagte, der sonst meist regungslos da saß, kommentiere einige Ausführungen der Staatsanwaltschaft mit heftigem Kopfschütteln.

Der Angeklagte äußert sich

Nach den Anträgen von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung konnte auch der Angeklagte sich zu dem Prozess äußern. Er schloss sich den Ausführungen seines Verteidigers an. Er sei erleichtert, dass der Prozess bald vorbei sei, so der Angeklagte. Es ist das zweite Mal, dass sich der Angeklagte vor Gericht geäußert hat. Zur Tat hat er bisher keine Angaben gemacht.

Am 18.3. ist für viele eine Welt untergegangen. Auch für mich.

Ein Urteil soll am Freitag fallen. Dann soll der monatelange Prozess vor dem Landgericht Karlsruhe zu Ende gehen.

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