Fahrlässigkeit bei Umstellung der Software?

Pforzheim: Strafanzeige gegen Klingel - Vorwurf der Insolvenzverschleppung

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Peter Lauber
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Tobias Zapp
Tobias Zapp

Ausgerechnet im 100. Jahr nach seiner Gründung hat der Versandhändler Klingel ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung angemeldet. Doch es kommt noch dicker.

Nach der Pleite des Pforzheimer Versandhauses Klingel ist bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe eine anonyme Strafanzeige eingegangen. Konkret geht es in der Strafanzeige um die Umstellung der Software im Unternehmen im vergangenen Jahr.

Einen entsprechenden Bericht der Pforzheimer Zeitung hat die Staatsanwaltschaft bestätigt. Die anonymen Vorwürfe richten sich gegen die drei Geschäftsführer der Klingel-Gruppe.

Geschäftsführung von Klingel soll fahrlässig gehandelt haben

Die Geschäftsführer sollen bei der Umstellung der Software fahrlässig gehandelt haben. So sei die Umstellung quasi von heute auf morgen passiert, ohne das System vorher zu testen.

Die Folge seien massive Umsatzeinbrüche gewesen. Deshalb der Vorwurf der grob fahrlässigen Unternehmertätigkeit. Gegenüber dem SWR wollte sich die Klingel-Geschäftsführung nicht zu den Vorwürfen äußern.

Software-Probleme einer der Gründe für Klingel Insolvenz

Klingel selbst hatte die Software-Probleme als einen der Gründe für die finanziellen Probleme angeführt, die zur Insolvenz führten. Laut Unternehmen haben zwei der damals verantwortlichen Geschäftsführer Klingel inzwischen verlassen.

Das Versandhaus hatte am 28. August mitgeteilt, den Geschäftsbetrieb Anfang kommenden Jahres einzustellen. Rund 1.300 Mitarbeiter verlieren ihre Arbeitsplätze.

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