Die Oberbürgermeisterwahl in Rastatt im vergangenen Oktober ist gültig. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat am Mittwoch die Wahlanfechtungsklage einer Rastatter Bürgerin abgewiesen. Somit muss die Wahl nicht wiederholt werden, zumindest nach derzeitigem Stand. Die Begründung des Urteils liegt noch nicht vor.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Die juristische Auseinandersetzung könnte aber in die nächste Runde gehen. Denn das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann die Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beantragen. Erst wolle man aber die Begründung des Urteils abwarten, so der Anwalt der Klägerin auf SWR-Anfrage.
Die Klage wurde am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe verhandelt. Es ging um die Überprüfung der Entscheidung des Regierungspräsidiums Karlsruhe, das die Wahl für rechtens erklärt hatte.
OB-Wahl Rastatt: Äußerungen des damaligen OBs im Mittelpunkt
Bei der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe ging es unter anderem um angebliche Äußerungen des damaligen Oberbürgermeisters und Wahlleiters Hans Jürgen Pütsch, der nicht mehr zur Wahl angetreten war. Der Vorwurf: Er soll die Neutralität verletzt haben. Pütsch soll bei einer Gemeinderatssitzung sinngemäß gesagt haben, dass er sich eine junge Frau als Nachfolgerin wünsche.
Auch der Wahlabend des ersten Wahlgangs am 24. September 2023 stand im Mittelpunkt. Der damalige OB soll bei der Verkündung des Wahlergebnisses sinngemäß geäußert haben: Es sei an der Zeit, dass eine Frau ins Rathaus einziehe.
Außerdem ging es bei der Verhandlung um mögliche Verstöße gegen Plakatierungsregeln.
Amtliches Endergebnis Monika Müller in Stichwahl zur neuen Oberbürgermeisterin in Rastatt gewählt
Die SPD-Politikerin Monika Müller hat die Stichwahl in Rastatt gewonnen. Laut Stadt bekam sie 50,3 Prozent der Stimmen und wird damit nächste Oberbürgermeisterin Rastatts.
Stichwahl in Rastatt: Monika Müller setzte sich knapp durch
Bei der Stichwahl im Oktober 2023 hatte sich Monika Müller (SPD) knapp gegen Michael Gaska (parteilos) durchgesetzt – mit 70 Stimmen Vorsprung. Im Nachgang wurde von zunächst unbekannter Seite Einspruch eingelegt. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte den Einspruch gegen die Wahl abgewiesen und erklärte die Wahl für gültig. Die knappe Wahlsiegerin Monika Müller wurde daraufhin vom Gemeinderat zur bestellten Oberbürgermeisterin ernannt und hat damit alle amtlichen Befugnisse. Gegen die Zurückweisung des Einspruchs war die Klägerin vor das Verwaltungsgericht gezogen.