Wahl ist gültig

Anfechtung der OB-Wahl in Rastatt: Klage vom Verwaltungsgericht abgewiesen

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Sven Huck
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Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Klage gegen die Oberbürgermeisterwahl in Rastatt abgewiesen. Eine Rastatterin wollte die Wahl für ungültig erklären lassen.

Die Oberbürgermeisterwahl in Rastatt im vergangenen Oktober ist gültig. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat am Mittwoch die Wahlanfechtungsklage einer Rastatter Bürgerin abgewiesen. Somit muss die Wahl nicht wiederholt werden, zumindest nach derzeitigem Stand. Die Begründung des Urteils liegt noch nicht vor.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Die juristische Auseinandersetzung könnte aber in die nächste Runde gehen. Denn das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann die Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg beantragen. Erst wolle man aber die Begründung des Urteils abwarten, so der Anwalt der Klägerin auf SWR-Anfrage.

Die Klage wurde am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe verhandelt. Es ging um die Überprüfung der Entscheidung des Regierungspräsidiums Karlsruhe, das die Wahl für rechtens erklärt hatte.

Vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe wurde eine Klage gegen die OB-Wahl in Rastatt verhandelt.

OB-Wahl Rastatt: Äußerungen des damaligen OBs im Mittelpunkt

Bei der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe ging es unter anderem um angebliche Äußerungen des damaligen Oberbürgermeisters und Wahlleiters Hans Jürgen Pütsch, der nicht mehr zur Wahl angetreten war. Der Vorwurf: Er soll die Neutralität verletzt haben. Pütsch soll bei einer Gemeinderatssitzung sinngemäß gesagt haben, dass er sich eine junge Frau als Nachfolgerin wünsche.

Auch der Wahlabend des ersten Wahlgangs am 24. September 2023 stand im Mittelpunkt. Der damalige OB soll bei der Verkündung des Wahlergebnisses sinngemäß geäußert haben: Es sei an der Zeit, dass eine Frau ins Rathaus einziehe.

Außerdem ging es bei der Verhandlung um mögliche Verstöße gegen Plakatierungsregeln.

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