Entscheidung im Gemeinderat

Fuß- und Radentscheid: Darum wird es wohl keinen Bürgerentscheid in Karlsruhe geben

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Laura Bisch
Laura Bisch

Der Karlsruher Gemeinderat hat das geplante Bürgerbegehren zum Fuß- und Radverkehr für rechtlich unzulässig erklärt. Damit wird es voraussichtlich keinen Bürgerentscheid geben.

Der Karlsruher Gemeinderat hat das Bürgerbegehren zum Fuß- und Radentscheid für rechtlich unzulässig erklärt. Das bedeutet, es wird voraussichtlich keinen Bürgerentscheid geben. Zur Begründung hieß es, die Pläne der Initiative seien zu unkonkret und nicht finanzierbar.

Fuß- und Radentscheid in Karlsruhe: So geht es weiter

Die Stadtverwaltung, die Initiative und der Gemeinderat wollen jetzt eine alternative Beschlussvorlage erstellen. Die soll dann im November oder Dezember erneut in den Gemeinderat eingebracht werden - dann nicht als Bürgerbegehren. Eine Klage gegen das Vorgehen schließt die Initiative nicht aus.

Wir werden trotzdem das Gespräch mit der Stadt suchen, denn die Umsetzung für aktive Mobilität ist uns nicht gut genug.

Forderungen bleiben bestehen

Die Bürgerinitiative fordert mehr Platz und mehr Investitionen in den Rad- und Fußverkehr und hat dafür über 23.000 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern gesammelt und Mitte August an die Stadt Karlsruhe übergeben.

Die Position der Stadt Karlsruhe

Der Zentrale Juristische Dienst der Stadt hielt das Bürgerbegehren schon vor der Gemeinderatssitzung am Dienstag für insgesamt unzulässig. In einer schriftlichen Begründung dazu heißt es unter anderem, die Fragestellung der Initiatoren sei zu offen gewesen - es handle sich dabei mehr um eine programmatische Festlegung, als um Fragen an die Bürgerinnen und Bürger.

Ein anderer Grund ist laut dem Papier, dass das Bürgerbegehren ein Anliegen hat, das in die Zuständigkeit des (Ober-)Bürgermeisters fällt. Demnach sei ein Bürgerbegehren oder ein Bürgerentscheid grundsätzlich ausgeschlossen. In dem Papier heißt es, rechtlich könnten diese Themen nicht in einem Bürgerbegehren oder -entscheid geklärt werden.

Solche Angelegenheiten können daher nicht Gegenstand eines Bürgerbegehrens oder eines Bürgerentscheids sein.

Als Beispiel sind in dem Papier Forderungen genannt, die die Straßenverkehrsordnung betreffen. Diese lägen demnach in der Zuständigkeit des (Ober-)Bürgermeisters und seien damit rechtlich nicht umsetzbar.

Vorhaben für Radverkehr und Fußgänger laut Stadt nicht umsetzbar

Außerdem argumentiert die Stadt, dass die Forderungen des Fuß- und Radentscheides auch tatsächlich teils nicht umsetzbar seien. In dem Papier wird das unter anderem mit den vorgegebenen Breiten der Straßen begründet. Dort steht, einige Straßen seien nicht breit genug für eine Vergrößerung der Radwege.

Zudem ist die Stadt der Ansicht, dass die Vorgaben zeitlich nicht umsetzbar seien. Dabei verweist die Stadt auf frühere Projekte, die von der Planung bis zur Fertigstellung zwischen drei und fünf Jahre beansprucht hätten.

Stadt Karlsruhe verweist auf finanzielle Schieflage

Und auch finanziell bewertet die Stadt die Forderungen der Initiative als nicht umsetzbar. Hierzu schreibt die Stadt: "Eine Erläuterung, wie sich aus Sicht der Initiatoren diese Kosten zusammensetzen, ist weder der Kostenschätzung noch der Begründung des Bürgerbegehrens zu entnehmen."

Die Stadt Karlsruhe befinde sich ohnehin in einer finanziellen Schieflage, heißt es weiter. Eine zusätzliche Belastung des Haushalts, aber auch der Karlsruherinnen und Karlsruher durch höhere Steuern, sei nicht möglich.

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Initiative für das Bürgerbegehren hält dagegen

Die Initiative Fuß- und Radentscheid Karlsruhe widerspricht den formulierten Vorwüfen der Stadt ebenfalls in einer schriftlichen Stellungnahme. Dem Vorwurf des Zentralen Juristischen Dienstes, das Begehren sei zu unkonkret, widerspricht die Initiative mit der Begründung, an ein Bürgerbegehren dürften keine höheren Anforderungen als an einen gewöhnlichen Gemeinderatsbeschluss gelegt werden.

Die Initiative hält außerdem gegen das Argument der Stadt, die Maßnahmen seien zeitlich nicht so schnell umsetzbar. Michael Reichert von der Initiative sagte dazu: "Die Stadt Frankfurt am Main zeigt, wie man einen Radentscheid zügig und ohne umfangreiche Baustellen umsetzen kann."

Die Umsetzbarkeit ist nach Meinung der Initiaitve gegeben. In einer Stellungnahme heißt es, es gebe genügend Straßenkilometer im Stadtgebiet, die über ausreichend breite Straßenräume verfügen, um die geforderten Standards für Geh- und Radwege zu erfüllen. Die Zahlenangaben im Bürgerbegehren basieren laut der Initiative zudem auf den Ergebnissen einer Machbarkeitsuntersuchung.

Zur Kritik des Zentralen Juristischen Dienstes am Finanzierungsvorschlag sagt Bjarne Rest von der Initiative im Vorfeld der Gemeinderatssitzung: "Unsere Kostenschätzung enthält auch Straßen, die komplett grundlegend umgebaut werden müssen. Das treibt die Kosten nach oben, kann aber nicht nur dem Fuß- und Radverkehr zugeordnet werden."

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