Der Gemeinderat muss sich mit dem Bürgerbegehren der Initiative "Fuß und Radentscheid Karlsruhe" auseinandersetzen. Am Donnerstag wurden die dafür benötigten Unterschriften an die Stadt Karlsruhe übergeben. Die Initiative hat im vergangenen halben Jahr knapp 24.000 Unterschriften für das Bürgerbegehren gesammelt. Die Mitglieder fordern unter anderem mehr Raum für Radfahrer und Fußgänger, den Umbau von Kreuzungen und Kreisverkehren zugunsten des Fuß- und Radverkehrs sowie zwei Radvorrangrouten im Stadtgebiet.
Mehr Platz bedeutet mehr Sicherheit auf dem Fahrrad
Karlsruhe gilt bereits als fahrradfreundlichste Großstadt Deutschlands. 2020 erhielt die Stadt beispielsweise den deutschen Fahrradpreis in der Kategorie Infrastruktur. Dennoch sieht die Initiative "Fuß und Radentscheid Karlsruhe" noch Verbesserungspotential, insbesondere bei der Führung von Radwegen. Diese würden noch immer zu sehr um den Kfz-Verkehr herum geplant und seien daher eine Gefahrenquelle im Verkehr, die es zu bekämpfen gelte.
Unterschriften erreichen in Karlsruhe Ziel
Damit ein Bürgerbegehren erfolgreich ist, müssen sieben Prozent der wahlberechtigten Bevölkerung das Bürgerbegehren unterzeichnen. In Karlsruhe entspricht das 16.000 benötigten Unterschriften. Karlsruhes Bürgermeister Albert Käuflein bestätigte am Donnerstag, dass bereits bevor alle Unterschriften geprüft wurden die erforderliche Unterschriftenzahl erreicht wurde.
Begehren auf dem Prüfstand
Der Gemeinderat hat jetzt zwei Monate Zeit, sich mit dem Bürgerbegehren zu befassen. Zunächst wird entschieden, ob das Bürgerbegehren zulässig ist. In diesem Verfahren wird beispielsweise geprüft, ob die Forderungen klar formuliert sind und ob den Unterschreibenden die Tragweite des Bürgerbegehrens klar gewesen sein kann. Im Zweifelsfall entscheidet ein Gericht über die Zulässigkeit des Begehrens.
Gemeinderat muss handeln
Ist das Bürgerbegehren zulässig, gibt es zwei Möglichkeiten, wie es damit weiter gehen kann. Entweder nimmt der Gemeinderat die Vorschläge des Bürgerbegehrens an und macht sie sich zu eigen. Oder der Gemeinderat entscheidet sich, einen Bürgerentscheid durchzuführen. Aus Sicht der Initiative gibt es für das nun kommende Verfahren klare Präferenzen.
Sollte der Gemeinderat dem Bürgerbegehren stattgeben, wird es womöglich noch in die Haushaltsplanungen der Jahre 2024/2025 mit einbezogen.