Prozess in Baden-Baden: Ein Mann war vor Gericht, weil er 500 Kilo Drogen geschmuggelt hat.

Urteil in Drogenschmuggelprozess wird geprüft

Drogenprozess: Staatsanwaltschaft Baden-Baden legt Revision gegen Urteil ein

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Patrick Neumann
Patrick Neumann

Die Staatsanwaltschaft geht gegen ein Urteil des Landgerichts Baden-Baden gegen einen Mann vor, der mehr als 500 Kilogramm Haschisch mit einem Verkaufswert von rund 1,5 Millionen Euro geschmuggelt hat.

Das Gericht hatte den Mann am 14. Juni wegen Drogenschmuggels zu sechseinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die Anklagebehörde habe nun Revision eingelegt, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Baden-Baden mit. Damit muss der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Urteil prüfen.

Es war die größte jemals aufgefundene Haschisch-Menge im Bereich der Baden-Badener Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte hatte die Drogen zwischen anderer Fracht in seinem Lastwagen versteckt. Er versuchte, die Polizei mit gefälschten Frachtpapieren zu täuschen. Ein Drogenspürhund der Polizei bescherte der Schmuggelfahrt allerdings ein schnelles Ende.

Der Mann handelte aus einer Drucksituation heraus

Schmuggler war nach Ansicht des Gerichts Teil einer Drogen-Bande

Der Richter am Landgericht Baden-Baden sah es als erwiesen an, dass der aus Serbien stammende Angeklagte als Teil einer Bande agierte. Er habe, so die Urteilsbegründung, aus Geldnot gehandelt. Er hatte sich von dubiosen Menschen Geld geliehen, die ihn dann zwangen, Drogen zu schmuggeln. Das im Lkw gefundene Haschisch hatte einen Verkaufswert von etwa anderthalb Millionen Euro.

Geständnis zu Prozessbeginn in Baden-Baden

Der Angeklagte, ein nicht vorbestrafter und alleinerziehender Familienvater, zeigte sich vor Gericht geständig und bereute seine Tat. Das Gericht blieb mit seinem Urteil deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf elf Jahre und drei Monate plädiert hatte. Sein Verteidiger hatte sich für eine Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten ausgesprochen.

Vergleichsweise niedrige Haftstrafe trotz Schmuggel von 500 Kilo Drogen

Der Angeklagte, der nicht vorbestraft ist, verzichtete auf eine Revision. Seine Haftstrafe fiel vergleichsweise niedrig aus, da im Prozess das neue Betäubungsmittelgesetz angewendet wurde.

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