Das Karlsruher Regierungspräsidium hatte entschieden, dass die Badener Wand am Battert künftig nicht mehr betreten werden darf. Das betrifft besonders Kletterer. Die Baden-Badener Stadtverwaltung hat auf ihrer Homepage die entsprechende Allgemeinverfügung auf Anweisung des Regierungspräsidiums veröffentlicht.
Brutgebiet der Wanderfalken soll geschützt werden
Die Badener Wand ist das Brutrevier der Wanderfalken. Kletterhaken im Gestein müssen entfernt und die sogenannte Felsenbrücke muss abgebaut werden. Baden-Badens Oberbürgermeister Dietmar Späth (parteilos) zeigte sich am Montag nicht einverstanden mit dem Abbau der bei Touristen beliebten Felsenbrücke. Ein Klagerecht gegen die Entscheidung des Regierungspräsidiums habe die Stadt aber nicht, hieß es weiter.
Von Seiten der Stadt heißt es, man werde die Wanderfalken genau beobachten und im kommenden Jahr eine erste Bilanz der Maßnahmen ziehen. Zeigten sich in absehbarer keine Bruterfolge bei den Wanderfalken, werde man erneut das Gespräch mit dem Regierungspräsidium suchen.
19 Felsen entlang der sogenannten Battert-Formation dürfen weiterhin von Kletterern genutzt werden. Von der ganzjährigen Sperrung ist lediglich die Badener Wand betroffen. Gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Baden-Baden kann vier Wochen lang Einspruch erhoben werden.
Zeitweise Sperrungen für Wanderer und Kletterer am Battert gibt es bereits seit dem Jahr 2017. Gegen die umfangreichen und ganzjährigen Sperrungen hatte es von Seiten des Deutschen Alpenvereins und des Schwarzwaldvereins Proteste gegeben.